Seminare

Beteiligung bei Personalgesprächen

Als BR Kollegen bei schwierigen Gesprächen unterstützen

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  • Seminar
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Personalgespräche können für Beschäftigte weitreichende Folgen haben - und Betriebsräte sind dabei häufig wichtige Ansprechpartner. Doch wann dürfen Sie an einem Gespräch teilnehmen und welche Rechte haben Sie? In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Gesprächssituationen kennen und erfahren, wie Sie Kollegen von der Vorbereitung bis zum Gespräch kompetent unterstützen. Nach Teilnahme am Seminar kennen Sie Ihre Rolle, nutzen bestehende Beteiligungsrechte und treten auch in schwierigen Situationen sicher auf.

Seminarinhalt

  • Die verschiedenen Arten von Personalgesprächen
  • Gründe und Ziele für ein Personalgespräch
  • Pflicht des Arbeitnehmers zur Teilnahme
  • Teilnahme- und (Vorab-)Informationsrechte des BR

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. Starter-Paket
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unsere Lernformate

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online-Seminar Illustration

Webinar

  • Flexibel und ortsunabhängig
  • Keine Reise- und Hotelkosten
  • Fragen live über Teams stellen

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte, die regelmäßig an Personalgesprächen teilnehmen und hier eine stärkere Rolle einnehmen wollen.

Schulungsanspruch

Das ist für oben genannten Teilnehmerkreis nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, soweit die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nicht anderweitig erworben wurden.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,7

96.47% Weiterempfehlung

85 Bewertungen

4,7
Seminarinhalt
4,7
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,5
Lernzuwachs

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