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Seminarinhalt
Arbeitsrechtliche Besonderheiten
- (Nicht-)Anwendung des Tarifvertrags; AT-Anstellung
- Arbeitszeit - Einteilung und Dauer
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Spesenregelungen
- Regelungen Dienstfahrzeuge; eigenes Fahrzeug
- Geheimhaltung; Wettbewerbsverbot
Vergütung von Außendienstmitarbeitern
- Pauschalvergütung (Fixum)
- Prämien; Provisionen; Umsatzbeteiligungen
- Lohnfortzahlung und Lohnberechnung bei Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit
Arbeitszeit bei Außendienstmitarbeitern
- Reisezeiten; Wartezeiten bei Kunden
- Kontrolle der Arbeitszeiten
Direktionsrecht und Versetzung von Außendienstmitarbeitern
- Änderung des Verkaufsgebiets
- Änderung der Verkaufsprodukte
- Veränderung des Berichtswesens
- Änderung der Besuchsvorgaben
- Pflicht zur auswärtigen Übernachtung
Beteiligung des Betriebsrats
- bei Versetzung; Festlegung von Umsatzzielen
- bei Änderungskündigung; bei Kündigung
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Außendienst
- Arbeitszeit; Beurteilungsverfahren
- Provisionsregelungen; Prämien; Wettbewerbe
- Leistungsvorgaben und -kontrollen
- Reisekosten; Kfz-Nutzung/-Kosten
Betriebsratsmitglieder im Außendienst
- Kosten der Betriebsratstätigkeit
- Provisionsfortzahlung während der BR-Tätigkeit
- Berücksichtigung der BR-Tätigkeit im Rahmen von Zielvereinbarungen und anderen Leistungsvorgaben
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit dem Themenbereich Außendienst befasst sind. Die Wahrung der Interessen der Außendienst-Mitarbeiter gestaltet sich für den Betriebsrat oft schwierig, da häufig Sonderregelungen gelten.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse können für den Betriebsrat gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein.


