Richtig reagieren mit unseren 
Argumentationshilfen

Es gibt viele Einwände, die Ihr Arbeitgeber gegen die Teilnahme an einer Fortbildung anbringen könnte. Die meisten Einwände kann der Betriebsrat jedoch abwehren.

Argumentationshilfen für Schulungen als Betriebsrat

Top 4 Einwände der Arbeitgeber

Die W.A.F. hat für Ihre Seminare im Vorfeld mit den Hotels günstige Preise ausgehandelt, von denen der Arbeitgeber profitiert! Ansonsten trägt ein angenehmer Rahmen sicher zum Seminarerfolg bei. Das wird bei Management-Seminaren genauso gehandhabt.

In diesem Falle muss der Arbeitgeber ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten. Weigert er sich, dies zu tun, kann der Betriebsrat diesen Schritt gehen. Das Arbeitsgericht entscheidet dann über die Erforderlichkeit des Seminars und ob die Teilnahme an der Schulung gestattet ist. Oft entscheidet das Arbeitsgericht erst nach dem Seminar, weil es keinen Genehmigungsvorbehalt durch den Arbeitgeber gibt.

Dem Betriebsrat steht es frei, ob er ein auswärtiges Schulungsangebot wählt oder sich für ein Online-Angebot entscheidet. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Webinar trotz inhaltsgleichear Ausschreibung in zeitlich reduziertem Umfang durchgeführt wird und daher die jeweiligen Themen nicht in vergleichbarer Tiefe vermittelt werden können. Denn der Erfahrungsaustausch mit Betriebsräten anderer Gremien ist ein wichtiger und auch in der Rechtsprechung anerkannter Aspekt von Betriebsräteschulungen, da hier viel offener über die bestehenden Probleme im Betriebsrat gesprochen wird (vgl. ArbG Bremen-Bremerhaven, Beschluss vom 31.05.2007, Az. 10 BV 59/07; ArbG Flensburg, Beschluss vom 27.01.2000, Az. 3 BV 21/99).

Auch der arbeitgeberseitige Verweis auf eine Kostenmehrbelastung bei der Wahrnehmung von Präsenzseminaren verfängt aus vorgenannten Gründen nicht, hier hält die Rechtsprechung selbst bei sonst inhaltsgleichen Inhouse-Seminaren ein Kostenplus von 70 % für unbeachtlich (ArbG Trier, Beschluss vom 20.11.2014, Az. 3 BV 11/14).

Das ist in § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vorgesehen. Voraussetzung für den Seminarbesuch ist ein ordnungsgemäß gefasster Entsendebeschluss durch das Betriebsratsgremium, das über die Erforderlichkeit des Schulungsbedarfs im Rahmen der Rechtsprechung selbständig und verantwortungsbewusst entscheidet.

Antwort nicht gefunden?
Wir sind für Sie da!

Wir beraten Sie gerne persönlich.
Übrigens komplett ohne Warteschleife.

Telefon: 08158 99720
E-Mail: mail@waf-seminar.de

Das Service-Team der W.A.F. ist immer für Sie da!