Rechtsanwalt Christopher Koll ist seit 2003 als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig, seit 2008 als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Inhaber der ausschließlich auf Arbeitnehmerseite tätigen Kanzlei Koll Rechtsanwälte und vertritt dort vorrangig Betriebsräte in Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Sein Schwerpunkt liegt in der Unterstützung bei Unternehmensumstrukturierungen, vor allem auch im Bereich der Insolvenz. Er ist Koautor des "Lexikon für Betriebsräte" und des Kommentars zum MTV Groß- und Außenhandel NRW und veröffentlicht regelmäßig Artikel in der Fachzeitschrift AiB. Zudem schult er seit Jahren Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.