Seminarinhalt
Betriebsvereinbarungen richtig angehen
- Mit Strategie und Taktik die gesteckten Ziele erreichen
- Praktisches Vorgehen bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Rollenwechsel: Sich in die Perspektive des Arbeitgebers versetzen
Betriebsvereinbarungen vorbereiten und verhandeln
- Anker setzen: Wer macht den ersten Entwurf?
- Wie umgehen mit Entwürfen des Arbeitgebers?
- Wann sollte ein Experte mit ins Boot geholt werden?
Betriebsvereinbarungen rechtssicher formulieren
- Aufbau und Gliederung von Betriebsvereinbarungen
- Bausteine zur Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Musterformulierungen und Praxisbeispiele
- Besprechung einer ausgewählten Muster-BV
Workshop: Übungen anhand von Praxisbeispielen
- Inhalte des Seminars anhand praktischer Übungen vertiefen
- In angeleiteter Gruppenarbeit Lösungen erarbeiten
- Ergebnisse gemeinsam besprechen und auswerten
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unsere Lernformate
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.
Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die damit betraut sind, Betriebsvereinbarungen auszuhandeln und die mit dem Arbeitgeber gefundenen Ergebnisse in konkrete Betriebsvereinbarungen umzusetzen. Kenntnisse zu Inhalt und rechtlichen Rahmenbedingungen von Betriebsvereinbarungen sind empfehlenswert.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.



