Seminarinhalt
Grundlagen des Arbeitsrechts
- Wesentliche Grundbegriffe
- Anbahnung von Vertragsverhältnissen
- Wichtiges zum Thema Probezeit
Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Abschluss, Form und Ausgestaltung
- Kontrolle von Vertragsklauseln
- (Haupt-)Pflicht zur Arbeitsleistung
- Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Wie wirken sich Betriebsvereinbarungen aus?
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Kernpunkte: Arbeitszeit und Vergütung
- Unterschiedliche Vergütungsformen
- Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn
- Arbeitsvergütung ohne Arbeitsleistung
- Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit
- Mitspracherechte des Betriebsrats
Dauerbrenner: Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Bedarf es immer einer vorherigen Abmahnung?
- Personenbedingte, verhaltensbezogene und betriebsbedingte Kündigung
- Auf welche Fristen kommt es an?
- Gibt es besondere formelle Anforderungen?
- Anhörung und Widerspruch des Betriebsrats
Überblick über wichtige Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Downloads
Extra für Sie

- Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen
- Arbeitszeit in Frage und Antwort
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Unsere Lernformate
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Webinar
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
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Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeiten wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).



