Betriebsrat: Was ist das?
Aufgaben, Rechte, Pflichten, Gründung

Der Betriebsrat ist eine von den Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung. Wie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt, hat er die Aufgabe, sich für die Interessen der Beschäftigten im Betrieb einzusetzen. Der Betriebsrat hat weitgehende Mitbestimmungsrechte, die ihm erlauben, beim betrieblichen Arbeitsalltag mitzubestimmen. Zudem kann der Betriebsrat die Beschäftigten zum Beispiel bei Kündigungen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen.

Es gibt immer wieder unterschiedliche Auffassungen zwischen der Firma und der Belegschaft in Bezug auf:

  • den Lohn bzw. das Gehalt,
  • die Arbeitszeiten,
  • die Lage des Urlaubs usw.

Bei den vielen unterschiedlichen Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten können sich die einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nur schwer allein durchsetzen. Hierfür gibt es den Betriebsrat, der die Interessen aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb vertritt. Der Betriebsrat ist also „einseitiger" Vertreter der Interessen der Belegschaft.

Betriebsrat gründen - Ab wann geht das?

Ein Betriebsrat kann gemäß § 1 BetrVG in jedem Betrieb ab mindestens fünf ständig Beschäftigten (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) gegründet werden. Der Betriebsrat wird dann aus einer Reihe von mehreren Kandidaten von den wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb gewählt. Die Gründung und die Wahl eines Betriebsrats darf von niemandem, auch nicht vom Arbeitgeber, behindert oder verboten werden. Jeder Arbeitnehmer im Betrieb kann die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats geben.

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Betriebsrat Rechte - Mitwirkung, Mitbestimmung, Informationsanspruch

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), als Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, regelt die Bahnen, in denen die Interessenvertretung stattfindet. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen, steht dem Betriebsrat ein Instrumentarium von Rechten zur Verfügung:

  • Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat über alle die Angelegenheiten (Sachverhalte, Ereignisse, Planungen, Vorhaben usw.), die die Interessen der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise - negativ oder positiv - berühren, rechtzeitig und umfassend zu informieren.
  • Darüber hinaus werden dem Betriebsrat in bestimmten Fällen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte eingeräumt.
  • Der Betriebsrat kann auch „Rechtswege" beschreiten, wenn es zwischen ihm und dem Arbeitgeber zu keiner Einigung kommt, oder der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats missachtet oder verletzt (Einigungsstellenverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren).

Ein Betriebsrat kann viel erreichen

  • Der Betriebsrat kann und muss die Verschlechterungen der Situation der Beschäftigten abwehren.
  • Der Betriebsrat kann bei Versetzung, Abmahnung, Kündigung usw. etwas für die Belegschaft tun.
  • Der Betriebsrat bestimmt u. a. bei Ein- und Umgruppierungen, bei Lohn- und Gehalt, bei der Festlegung von Leistungslohn und -gehalt, bei der Zahlung von Zulagen und der Vergütung von Überstunden mit.
  • Der Betriebsrat hat auch darüber zu wachen, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
  • Der Betriebsrat kann Maßnahmen, die der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber beantragen.
  • Er hat auch die Aufgabe, die Belange besonders schutzbedürftiger Personen (z.B. Schwerbehinderte), der Jugendlichen, der älteren Arbeitnehmer und der ausländischen Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zu Vertreten.
  • Er kann die Regelung der Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber festlegen.
  • Der Betriebsrat kann bei der Urlaubsplanung mitbestimmen.
  • Der Betriebsrat hat auch ausdrücklich die Aufgabe, die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern.

Der Betriebsrat kann "Betriebsvereinbarungen" mit der Firma aushandeln

Stellvertretend für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber zum Beispiel zu folgenden Fragen Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber vereinbaren:

  • Welche Entlohnungsformen gelten im Betrieb? (Akkord, Prämie, Zeitlohn oder andere Arbeitsentgelte)
  • Gibt es leistungsorientiertes Gehalt?
  • Wie sehen die Vorgabezeiten und Akkord- oder Prämienausgangslöhne aus?
  • Gibt es Zulagen zum Lohn oder Gehalt und wie sehen die Zahlungskriterien aus?
  • Wie wird die Arbeitszeit im Betrieb geregelt?
  • Gibt es Überstunden oder Kernarbeit?
  • Wie wird die berufliche Bildung gestaltet?
  • Wie können Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle verhindert werden?

Fortbildung

Um ein erfolgreicher Betriebsrat zu sein, ist es nicht nur wichtig sich weiterzubilden, es ist sogar eine gesetliche Pflicht! Sie können nur gute Arbeit leisten, wenn Sie über das nötige Wissen verfügen. So können Sie sich ambitionierte Ziele setzen, für Ihre Kollegen Verbesserungen schaffen und sich im Dialog mit dem Arbeitgeber behaupten.