Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter

Ihre Beteiligungsrechte als SBV - jetzt sind Sie gefordert

Für schwerbehinderte Beschäftigte und diesen Gleichgestellten gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Droht die Kündigung eines schwerbehinderten Kollegen, sind Sie als SBV besonders gefordert. Was ist bei der Kündigung Schwerbehinderter zu beachten? Und wie läuft das Verfahren vor dem Integrationsamt ab? In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen für mehr Sicherheit im Umgang mit Kündigungen.

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Seminarinhalt

  • Überblick: die verschiedenen Kündigungsgründe
  • Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
  • Ordentliche, außerordentliche Kündigung und Änderungskündigung
  • Formvorschriften, Erklärungs- und Kündigungsfristen
  • Anhörung des Betriebsrats
  • Stärkung des Schwerbehindertenschutzes durch das Bundesteilhabegesetz
  • So arbeiten Sie als SBV mit dem Betriebsrat richtig zusammen
  • Beteiligung des Integrationsamts, Verfahrensablauf und Hindernisse
  • Inwieweit spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement eine Rolle?
  • Stellungnahme der SBV als zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Welche Fristen müssen Sie als SBV einhalten?
  • Wie sieht eine Stellungnahme in der Praxis aus?
  • Antragsverfahren, Widerspruch, Klage
  • Sinnvolles Vorgehen gegen die Zustimmung des Integrationsamtes
  • Rechtsmittel, Fristen, Zuständigkeiten
  • Sozialrechtliche Folgen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).

Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter

Ihre Beteiligungsrechte als SBV - jetzt sind Sie gefordert

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Für schwerbehinderte Beschäftigte und diesen Gleichgestellten gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Droht die Kündigung eines schwerbehinderten Kollegen, sind Sie als SBV besonders gefordert. Was ist bei der Kündigung Schwerbehinderter zu beachten? Und wie läuft das Verfahren vor dem Integrationsamt ab? In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen für mehr Sicherheit im Umgang mit Kündigungen.

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Seminarinhalt

Basiswissen Kündigung: Das müssen Sie wissen
  • Überblick: die verschiedenen Kündigungsgründe
  • Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
  • Ordentliche, außerordentliche Kündigung und Änderungskündigung
  • Formvorschriften, Erklärungs- und Kündigungsfristen
  • Anhörung des Betriebsrats
Im Detail: Die Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern
  • Stärkung des Schwerbehindertenschutzes durch das Bundesteilhabegesetz
  • So arbeiten Sie als SBV mit dem Betriebsrat richtig zusammen
  • Beteiligung des Integrationsamts, Verfahrensablauf und Hindernisse
  • Inwieweit spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement eine Rolle?
Stellungnahme zur Kündigung: Auf Sie als SBV kommt es jetzt an!
  • Stellungnahme der SBV als zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Welche Fristen müssen Sie als SBV einhalten?
  • Wie sieht eine Stellungnahme in der Praxis aus?
Ruhig bleiben -- nach Erhalt einer Kündigung richtig reagieren
  • Antragsverfahren, Widerspruch, Klage
  • Sinnvolles Vorgehen gegen die Zustimmung des Integrationsamtes
  • Rechtsmittel, Fristen, Zuständigkeiten
  • Sozialrechtliche Folgen
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung

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Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).