Inhouse: Leistungsvergütung und Zielvereinbarung nach ERA

Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsrat und Betrieb

Bei ERA handelt es sich um ein Entgeltrahmenabkommen, das für Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit steht: eine Arbeitsbewertung, die auch neuere Arbeitsaufgaben umfasst, und eine Bewertung von Belastungen über alle Beschäftigtengruppen hinweg. Lernen Sie in diesem Seminar, was ERA ausmacht und wie sich das Entgelt hier zusammensetzt.

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  • Arbeitsgesetze
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Ihr
Seminarinhalt

  • Leistungszulage aufgrund Leistungsbeurteilung
  • Zielentgelt aufgrund Zielvereinbarung
  • Prämie, Akkordmehrverdienst aufgrund Leistungsbemessung
  • Umrechnung von Leistungszulage, Prämie und Akkord; Bestandsschutz
  • Informationsanspruch
  • Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung von Leistungslohn
  • Möglichkeiten und Grenzen beim Leistungslohn
  • Überwachung der Arbeitnehmer-Schutzrechte
  • Reklamationsrecht von BR und Arbeitnehmer
  • Bestimmung der Bezugsgröße - Normalleistung
  • Bemessungsgrundlage von Leistung; Verteilungskriterien
  • Leistungsermittlung, Leistungszulagen
  • Anteil der variablen Vergütung
  • Mitbestimmungsrechte bei Beurteilungsgrundsätzen
  • Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Kombination mit Zielvereinbarungssystemen
  • Abschluss einer BV oder Regelungsabrede
  • Schulung der Beurteiler
  • Diskriminierungsverbot
  • Ziele, Rahmenbedingungen, Leistungsniveau
  • Verknüpfung von Prämienzielen, Servicezielen, Unternehmenszielen
  • Zielvereinbarungsgespräch und Monitoring
  • Messen und Beurteilen des Zielerreichungsgrades
  • Zulässige Leistungsmerkmale
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen - Anforderungen nach ERA
  • Verhinderung des Missbrauchs von Zielvereinbarungssystemen
  • Rolle des Wirtschaftsausschusses bei Einführung von ERA

Ihr
Seminarablauf

Der genaue Ablauf kann individuell vereinbart werden.

Gerne passen wir auch die hier angegebenen Inhalte an Ihre Wunschvorstellungen an.

Lassen Sie sich von unserem Inhouse-Team beraten! (Telefon: 08158 99720)

Inhouse: Leistungsvergütung und Zielvereinbarung nach ERA

Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsrat und Betrieb

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Bei ERA handelt es sich um ein Entgeltrahmenabkommen, das für Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit steht: eine Arbeitsbewertung, die auch neuere Arbeitsaufgaben umfasst, und eine Bewertung von Belastungen über alle Beschäftigtengruppen hinweg. Lernen Sie in diesem Seminar, was ERA ausmacht und wie sich das Entgelt hier zusammensetzt.

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Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
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Seminarinhalt

Entgelt nach ERA
  • Leistungszulage aufgrund Leistungsbeurteilung
  • Zielentgelt aufgrund Zielvereinbarung
  • Prämie, Akkordmehrverdienst aufgrund Leistungsbemessung
  • Umrechnung von Leistungszulage, Prämie und Akkord; Bestandsschutz
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Leistungsvergütung
  • Informationsanspruch
  • Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung von Leistungslohn
  • Möglichkeiten und Grenzen beim Leistungslohn
  • Überwachung der Arbeitnehmer-Schutzrechte
  • Reklamationsrecht von BR und Arbeitnehmer
Leistungsbewertungssysteme im Rahmen von ERA
  • Bestimmung der Bezugsgröße - Normalleistung
  • Bemessungsgrundlage von Leistung; Verteilungskriterien
  • Leistungsermittlung, Leistungszulagen
  • Anteil der variablen Vergütung
Beurteilungsgrundsätze nach ERA und Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Mitbestimmungsrechte bei Beurteilungsgrundsätzen
  • Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Kombination mit Zielvereinbarungssystemen
  • Abschluss einer BV oder Regelungsabrede
  • Schulung der Beurteiler
  • Diskriminierungsverbot
Zielvereinbarungssysteme nach ERA
  • Ziele, Rahmenbedingungen, Leistungsniveau
  • Verknüpfung von Prämienzielen, Servicezielen, Unternehmenszielen
  • Zielvereinbarungsgespräch und Monitoring
  • Messen und Beurteilen des Zielerreichungsgrades
Handlungsfelder für den Betriebsrat bei ERA-Zielvereinbarung
  • Zulässige Leistungsmerkmale
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen - Anforderungen nach ERA
  • Verhinderung des Missbrauchs von Zielvereinbarungssystemen
  • Rolle des Wirtschaftsausschusses bei Einführung von ERA

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Der genaue Ablauf kann individuell vereinbart werden.

Gerne passen wir auch die hier angegebenen Inhalte an Ihre Wunschvorstellungen an.

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