Betriebsverfassungsrecht - Aufbau und Vertiefung
Alles Wichtige zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats erfahren
Dieses Seminar widmet sich dem Herzstück der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - den sozialen Angelegenheiten. Hier werden wesentliche Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt und Entscheidungen können nur gemeinsam getroffen werden. Außerdem streifen Sie grundlegende Fragen Ihrer Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auch zu aktuellen Themen wie digitales Arbeitsrecht, Datenschutz im BR und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten bei Aus- und Fortbildungen machen wir Sie fit.
Kostenlos
für Sie
- Zertifikat der SRH Fernhochschule
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- § 87 BetrVG: Erfahren Sie, warum diese Vorschrift das Herzstück Ihrer Beteiligungsrechte als Betriebsrat ist
- Einzelne Mitbestimmungsrechte: Lernen Sie anhand von Praxisbeispielen, Ihre Beteiligungsrechte gewinnbringend auszuüben
- Freiwillige soziale Angelegenheiten: Verstehen Sie, welche freiwilligen Vereinbarungen Sie für Ihre Belegschaft noch treffen können
- Wirtschaftsausschuss: Lernen Sie die Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses kennen und optimieren Sie die Zusammenarbeit
- Betriebsänderung: Erkennen Sie Betriebsänderungen frühzeitig und beraten Sie diese konstruktiv mit dem Arbeitgeber
- Interessenausgleich und Sozialplan: Erfahren Sie, die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich zu wahren und wirtschaftliche Nachteile auszugleichen
- Betriebsvereinbarung: Lernen Sie die Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung kennen und was Sie damit bewirken können
- Einigungsstelle und Arbeitsgericht: Wie funktioniert diese innerbetriebliche Schlichtungsstelle und wann wird das Arbeitsgericht einbezogen?
- Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten: So werden Ihre Rechte als Betriebsrat gesichert (§§ 119, 120, 121 BetrVG)
- Technologie: Erfahren Sie mehr zu Digitaler Signatur, Online-Betriebsratssitzungen, Home-Office & Co.
- Berufsbildung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung der Arbeitnehmer
- Verantwortlichkeit: Verstehen Sie als Betriebsrat Ihre Verantwortlichkeit zum Thema Datenschutz richtig einzuschätzen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die bereits das Seminar "Betriebsverfassungsrecht - Einstieg und Grundlagen" besucht oder entsprechende Vorkenntnisse anderweitig erworben haben.
Ihr
Seminarablauf
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az. 6 ABR 64/83).
Betriebsverfassungsrecht - Aufbau und Vertiefung
Alles Wichtige zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats erfahren
Dieses Seminar widmet sich dem Herzstück der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - den sozialen Angelegenheiten. Hier werden wesentliche Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt und Entscheidungen können nur gemeinsam getroffen werden. Außerdem streifen Sie grundlegende Fragen Ihrer Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auch zu aktuellen Themen wie digitales Arbeitsrecht, Datenschutz im BR und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten bei Aus- und Fortbildungen machen wir Sie fit.
Kostenloses
Starter-Set
- Zertifikat der SRH Fernhochschule
- Arbeitsgesetze
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die bereits das Seminar "Betriebsverfassungsrecht - Einstieg und Grundlagen" besucht oder entsprechende Vorkenntnisse anderweitig erworben haben.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
H4 Hotel Residenzschloss - Bayreuth, Stadthotel am Römerturm - Köln, HYPERION Hotel - Berlin
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Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az. 6 ABR 64/83).