Arbeitsstättenverordnung

Handlungsspielräume bei der Arbeitsplatzgestaltung optimal nutzen

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Details

Gute Arbeit setzt gute Arbeitsbedingungen voraus. Und genau hier setzt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an. Egal ob Telearbeit, psychische Belastungen, Nichtraucherschutz oder Bildschirmarbeit, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht. Verbleibende Risiken sollen möglichst gering gehalten werden. Für alle Beschäftigten sind das allgegenwärtige und äußerst wichtige Themen, bei denen Sie als Betriebsrat natürlich besonders gefordert sind!

Kostenlos
für Sie

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  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Ihr
Seminarinhalt

  • Über Zielsetzung und Aufbau der ArbStättV Bescheid wissen
  • Dreh- und Angelpunkt: die Gefährdungsbeurteilung
  • Die Bedeutung der Arbeitsstättenregeln (ASR) beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
  • Unterweisungspflicht der Beschäftigten: Was ist darunter zu verstehen?
  • Allgemeine Schutzziele anstatt konkreter Maßnahmen: Wie ist damit umzugehen?
  • Zusammenspiel zwischen ArbStättV und Arbeitsstättenregeln richtig verstehen
  • Die Bedeutung technischer Regeln und baulich-technischer Vorschriften kennen
  • Mitbestimmungsrechte bei der Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Welche Faktoren Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden haben
  • Mit geeigneten Maßnahmen psychischen Überlastungen entgegenwirken
  • Home-Office als Schlupfloch? Was unter Telearbeit fällt und was nicht!
  • Arbeitgeberpflicht: Telearbeitsplätze mit Mobiliar und Arbeitsmitteln richtig ausstatten
  • Vorteile einer Betriebsvereinbarung "Telearbeit" nutzen
  • Was ist konkret unter der Ergonomie eines Arbeitsplatzes zu verstehen?
  • Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage weiterer Maßnahmen
  • Hygiene, Ergonomie und psychische Gesundheit: Die Rolle des Betriebsarztes
  • § 87 Abs. 1 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
  • Handlungsspielräume des Arbeitsschutzgesetzes konsequent nutzen
  • Mindeststandards festlegen: Das alles gehört in eine Betriebsvereinbarung
  • Dokumentation und Überprüfung der Ergebnisse sicherstellen

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, denn die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung betreffen viele Bereiche der Arbeitssicherheit und der Betriebsratsarbeit direkt.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für ausgewählte Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz, soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Arbeitsstättenverordnung

Handlungsspielräume bei der Arbeitsplatzgestaltung optimal nutzen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Gute Arbeit setzt gute Arbeitsbedingungen voraus. Und genau hier setzt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an. Egal ob Telearbeit, psychische Belastungen, Nichtraucherschutz oder Bildschirmarbeit, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht. Verbleibende Risiken sollen möglichst gering gehalten werden. Für alle Beschäftigten sind das allgegenwärtige und äußerst wichtige Themen, bei denen Sie als Betriebsrat natürlich besonders gefordert sind!

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Überblick: Die Grundlagen der ArbStättV sicher beherrschen
  • Über Zielsetzung und Aufbau der ArbStättV Bescheid wissen
  • Dreh- und Angelpunkt: die Gefährdungsbeurteilung
  • Die Bedeutung der Arbeitsstättenregeln (ASR) beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
  • Unterweisungspflicht der Beschäftigten: Was ist darunter zu verstehen?
Die Behandlung der ArbStättV als ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift
  • Allgemeine Schutzziele anstatt konkreter Maßnahmen: Wie ist damit umzugehen?
  • Zusammenspiel zwischen ArbStättV und Arbeitsstättenregeln richtig verstehen
  • Die Bedeutung technischer Regeln und baulich-technischer Vorschriften kennen
Mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sicher umgehen
  • Mitbestimmungsrechte bei der Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Welche Faktoren Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden haben
  • Mit geeigneten Maßnahmen psychischen Überlastungen entgegenwirken
Regelungen bezüglich Home-Office und Telearbeit
  • Home-Office als Schlupfloch? Was unter Telearbeit fällt und was nicht!
  • Arbeitgeberpflicht: Telearbeitsplätze mit Mobiliar und Arbeitsmitteln richtig ausstatten
  • Vorteile einer Betriebsvereinbarung "Telearbeit" nutzen
Arbeitsstätten ergonomisch gestalten
  • Was ist konkret unter der Ergonomie eines Arbeitsplatzes zu verstehen?
  • Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage weiterer Maßnahmen
  • Hygiene, Ergonomie und psychische Gesundheit: Die Rolle des Betriebsarztes
Mitbestimmung: Hier ist der Betriebsrat gefragt!
  • § 87 Abs. 1 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
  • Handlungsspielräume des Arbeitsschutzgesetzes konsequent nutzen
  • Mindeststandards festlegen: Das alles gehört in eine Betriebsvereinbarung
  • Dokumentation und Überprüfung der Ergebnisse sicherstellen

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Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, denn die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung betreffen viele Bereiche der Arbeitssicherheit und der Betriebsratsarbeit direkt.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für ausgewählte Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz, soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.