Seminare

SBV-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums

SBV-Wahl rechtssicher vorbereiten und durchführen

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  • Seminar
  • Inhouse

Grundsätzlich findet die SBV-Wahl in feststehenden Zeiträumen statt. Bei Neuwahl oder vorzeitigem Amtsende sind aber immer wieder auch SBV-Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchzuführen. Damit die Wahl zur SBV auf festem Boden steht, zeigen Ihnen unsere wahlerprobten Referenten alles, was Sie für eine erfolgreiche SBV-Wahl wissen müssen!

Seminarinhalt

  • Bei außerordentlicher Wahl wieder in den regelmäßigen Turnus kommen
  • Zusammensetzung und Amtszeit der SBV
  • Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
  • Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren: In welchen Betrieben wird wie gewählt?
  • Wie viele Stellvertreter dürfen gewählt werden?

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Unsere Lernformate

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

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Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Wahlvorstands in Betrieben, in denen mindestens fünf (schwer-)behinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

Schulungsanspruch

Der Schulungsanspruch des Wahlvorstands folgt aus § 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX iVm § 20 Abs. 3 BetrVG. Insoweit ist anerkannt, dass zur Betätigung im Wahlvorstand auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die entsprechenden Aufgaben gehört. Deshalb ist der Arbeitgeber zur Freistellung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts und zur Tragung der Schlungskosten verpfichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 07.06.1984, Az. 6 AZR 3/82).

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,6

98.45% Weiterempfehlung

903 Bewertungen

4,6
Seminarinhalt
4,7
Referent
4,5
Praxisrelevanz
4,7
Lernzuwachs