Seminarinhalt
- Wahlzeitpunkt und Amtszeit bei außerordentlicher Wahl
- Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren: Wer wählt wie?
- Wer darf wählen, wer kann gewählt werden?
- Zusammensetzung und Größe der SBV
- Anzahl der zu wählenden Stellvertreter festlegen
- Kosten der Wahl und Kündigungsschutz
Downloads
Extra für Sie

- Sozialgesetzbuch IX
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Unsere Lernformate
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Ihr Plus im Seminar
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Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle SBV-Wahlvorstände sowie für alle Vertrauenspersonen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der SBV-Wahl betraut sind.
Schulungsanspruch
Der Schulungsanspruch des Wahlvorstands folgt aus § 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX iVm § 20 Abs. 3 BetrVG. Insoweit ist anerkannt, dass zur Betätigung im Wahlvorstand auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die entsprechenden Aufgaben gehört. Deshalb ist der Arbeitgeber zur Freistellung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts und zur Tragung der Schlungskosten verpfichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 07.06.1984, Az. 6 AZR 3/82).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr


