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Seminarinhalt
Rechtliches Basiswissen zur SBV-Wahl
- Bei außerordentlicher Wahl wieder in den regelmäßigen Turnus kommen
- Zusammensetzung und Amtszeit der SBV
- Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
- Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren: In welchen Betrieben wird wie gewählt?
- Wie viele Stellvertreter dürfen gewählt werden?
Wahl im vereinfachten Wahlverfahren erfolgreich durchführen
- Wichtiges zur Wahlversammlung: Vorbereitung und Einladung
- Welche Aufgaben hat der Wahlleiter?
- Korrekter Ablauf der Wahlversammlung
- Stimmabgabe und Stimmenauszählung: Das müssen Sie beachten
Besondere Schritte im förmlichen Wahlverfahren
- Wer bestellt den Wahlvorstand?
- Rechte und Aufgaben des Wahlvorstands kennen
- Liste der Wahlberechtigten fehlerfrei erstellen
- Wahlausschreiben rechtssicher gestalten
- Wahlvorschläge, Stützunterschriften und Zustimmungserklärung
- Stimmzettel anfertigen und Stimmabgabe anfechtungsfrei durchführen
- Besonderheiten und Ablauf der Briefwahl kennen
Wahlergebnis korrekt ermitteln
- Im jeweiligen Wahlverfahren Wahlergebnisse korrekt ermitteln
- Wann müssen Arbeitgeber und Betriebsrat informiert werden?
- Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
Wichtige Rahmenbedingungen für die SBV-Wahl
- Schutz des Wahlverfahrens, der Wahlbewerber sowie des Wahlvorstands
- Kosten der Wahl und Freistellung von der Arbeit
- Welche Fristen sind wichtig?
Extra für Sie

- Sozialgesetzbuch IX
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Wahlvorstands in Betrieben, in denen mindestens fünf (schwer-)behinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Der Schulungsanspruch des Wahlvorstands folgt aus § 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX iVm § 20 Abs. 3 BetrVG. Insoweit ist anerkannt, dass zur Betätigung im Wahlvorstand auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die entsprechenden Aufgaben gehört. Deshalb ist der Arbeitgeber zur Freistellung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts und zur Tragung der Schlungskosten verpfichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 07.06.1984, Az. 6 AZR 3/82).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.


