Seminare

Inhouse: Hinweisgeberschutzgesetz

Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen

  • Inhouse

Seit 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten Meldestellen einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt Entsprechendes seit dem 17. Dezember 2023. Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Mitbestimmungsrechte bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.

Seminarinhalt

  • Was ist Whistleblowing? Und wer ist ein Whistleblower?
  • Kollegen in der Klemme: Zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
  • Die bisherige Rechtslage in Bezug auf Whistleblower kennen

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Extra für Sie

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  • Arbeitsgesetze
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  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
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Teilnehmerkreis

Alle Betriebsratsmitglieder der Firma