Seminare

Inhouse: Betriebsratswahl 2026: Fresh-up vereinfachtes Wahlverfahren

Als wiederbestellter Wahlvorstand wichtiges Wissen auffrischen

  • Inhouse

Seminarinhalt

  • Anwendbarkeit: Für welche Betriebe gilt das vereinfachten Wahlverfahren?
  • Unterschiede: Entscheidende Abweichungen zum normalen Wahlverfahren
  • Ablauf der Wahl: Auffrischen, was für Sie als Wahlvorstand wann und wie zu tun ist
  • Wahlschutz und Wahlkosten: Schutzvorschriften für den Wahlvorstand kennen
  • Wahlvorstand: Ihre wichtige Rolle bei der Betriebsratswahl

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

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Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsräte der Firma

Sie haben bereits eine BR-Wahl durchgeführt und möchten Ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen? Als wiederbestellter Wahlvorstand ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie! Damit Ihnen keine folgenschweren Fehler passieren, braucht es gerade in kleineren Betrieben, wo verkürzte Fristen und spezielle Anforderungen gelten, eine gute Vorbereitung. Holen Sie sich mit diesem Seminar das nötige Know-how, um die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren korrekt vorzubereiten und rechtssicher durchzuführen. Egal ob Fristen oder Formalien, danach haben Sie alles sicher im Griff!

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Dies gilt gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG auch für alle Betriebsratsmitglieder, sofern diese an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind.