Seminare

Der Betriebsrat-Notfallkoffer

Wirksame Heilmittel für die gängigsten Probleme der BR-Arbeit

  • Seminar
  • Inhouse

Unsere erfahrensten Referenten wissen nach über 100 Seminaren, 1.000 Teilnehmern und mindestens 10.000 Fragen, was die Kernprobleme der Betriebsratsarbeit sind und wo meist der Schuh drückt. Quer durch das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht geht es in diesem Seminar um die Dauerbrenner-Themen - ideal für Schnelleinsteiger und Auffrischer mit wenig Zeit, aber vielen Fragen.

Seminarinhalt

  • "Ich habe doch da meinen freien Tag!": Wann ist ein BR-Mitglied wirklich verhindert?
  • "Unser erster Nachrücker": Das richtige Ersatzmitglied ermitteln
  • Praktisch, aber nicht ungefährlich: Rechtssichere Online-Sitzungen abhalten
  • TOP "Personelles": Keine unwirksamen Beschlüsse mehr!

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unsere Lernformate

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse-Seminar Illustration

Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsräte, die parallel zu oder nach den Grundlagenseminaren im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht schnell einen Überblick über typische Themen der BR-Arbeit bekommen wollen und Lösungen zu klassischen Kernproblemen erwarten.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.