Seminarinhalt
Vorüberlegungen zum Abschluss einer IT-Betriebsvereinbarung
- BR, GBR oder KBR: Wer ist eigentlich zuständig?
- Als BR strukturiert die nötigen Informationen beschaffen
- Planung, Verhandlung, Abschluss und Neugestaltung: Die richtige Vorgehensweise des BR
- IT-Regelungen übersichtlich halten: Vom Konglomerat an Einzel-BVs zur Rahmen-BV
Gestaltungsmöglichkeiten einer IT-Betriebsvereinbarung
- Über Aufbau und Struktur einer IT-Betriebsvereinbarung Bescheid wissen
- Wichtige Regelungen im Überblick: Das muss unbedingt hinein!
- Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz beachten
- Ausgewählte Musterbetriebsvereinbarungen analysieren
Der richtige Umgang mit bestehenden IT-Betriebsvereinbarungen
- IT-Betriebsvereinbarungen einhalten: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser!
- Eskalationsleiter: Bei Missachtung getroffener Regelungen richtig verfahren
- Kündigung und Nachwirkung von IT-Betriebsvereinbarungen
Mit gutem Beispiel voran: Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Mitarbeiterdaten im Betriebsrat gesetzeskonform nutzen
- Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit: Wer ist für was zuständig?
- Braucht der Betriebsrat einen eigenen Datenschutzbeauftragten?
- Zugriff auf personenbezogene Daten im Gremium sachgerecht regeln
- Mit Rechten von Betroffenen richtig umgehen
Downloads
Extra für Sie

- Datenschutzrecht
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
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Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind und bereits über minimale Grundkenntnisse in der IT verfügen.
Schulungsanspruch
Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.


