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Seminarinhalt
Vorüberlegungen zum Abschluss einer IT-Betriebsvereinbarung
- BR, GBR oder KBR: Wer ist eigentlich zuständig?
- Als BR strukturiert die nötigen Informationen beschaffen
- Planung, Verhandlung, Abschluss und Neugestaltung: Die richtige Vorgehensweise des BR
- IT-Regelungen übersichtlich halten: Vom Konglomerat an Einzel-BVs zur Rahmen-BV
Gestaltungsmöglichkeiten einer IT-Betriebsvereinbarung
- Über Aufbau und Struktur einer IT-Betriebsvereinbarung Bescheid wissen
- Wichtige Regelungen im Überblick: Das muss unbedingt hinein!
- Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz beachten
- Ausgewählte Musterbetriebsvereinbarungen analysieren
Der richtige Umgang mit bestehenden IT-Betriebsvereinbarungen
- IT-Betriebsvereinbarungen einhalten: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser!
- Eskalationsleiter: Bei Missachtung getroffener Regelungen richtig verfahren
- Kündigung und Nachwirkung von IT-Betriebsvereinbarungen
Mit gutem Beispiel voran: Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Mitarbeiterdaten im Betriebsrat gesetzeskonform nutzen
- Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit: Wer ist für was zuständig?
- Braucht der Betriebsrat einen eigenen Datenschutzbeauftragten?
- Zugriff auf personenbezogene Daten im Gremium sachgerecht regeln
- Mit Rechten von Betroffenen richtig umgehen
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind und bereits über minimale Grundkenntnisse in der IT verfügen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.



