Downloads
Seminarinhalt
Arbeiten im Betriebsrat
- Aufgaben: Erfahren Sie, welche Tätigkeiten auf Sie als Betriebsratsmitglied zukommen
- Schutzbestimmungen: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Ihren besonderen Schutz als Betriebsrat
- Effizienz: Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Gremium Ihre Arbeit im Betriebsrat effektiv organisieren
- Leitungsfunktionen: Lernen Sie mehr über die besondere Stellung des Betriebsratsvorsitzenden
- Abläufe: Lernen Sie, wie BR-Sitzungen ablaufen und rechtssichere Beschlüsse gefasst werden
Mitwirkung und Mitbestimmung
- Rechte: Verstehen Sie Ihre Informationsrechte und allgemeinen Aufgaben als Betriebsrat
- Überblick: Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- Mitwirkung: Erfahren Sie, wie Sie in personellen Angelegenheiten mitwirken
- Soziale Aspekte: Lernen Sie, welche Mitbestimmungsrechte Sie in sozialen Angelegenheiten haben
Die Grundlagen des Arbeitsrechts
- Grundlagen: Erfahren Sie, was Arbeitsrecht ist und wie es funktioniert
- Abgrenzungen: Erkennen Sie die Unterschiede und Schnittstellen zum Individualarbeitsrecht
- Arbeitsmethoden: Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Gesetzen und Fachliteratur praxisnah arbeiten
- Zusammenarbeit: Lernen Sie, wie Sie effektiv mit dem Arbeitgeber, Gewerkschaft und weiteren Interessenvertretungen zusammenarbeiten
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen.
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az. 6 ABR 64/83).

