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Seminarinhalt
Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
- § 87 BetrVG: Erfahren Sie, warum diese Vorschrift das Herzstück Ihrer Beteiligungsrechte als Betriebsrat ist
- Einzelne Mitbestimmungsrechte: Lernen Sie anhand von Praxisbeispielen, Ihre Beteiligungsrechte gewinnbringend auszuüben
- Freiwillige soziale Angelegenheiten: Verstehen Sie, welche freiwilligen Vereinbarungen Sie für Ihre Belegschaft noch treffen können
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Wirtschaftsausschuss: Lernen Sie die Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses kennen und optimieren Sie die Zusammenarbeit
- Betriebsänderung: Erkennen Sie Betriebsänderungen frühzeitig und beraten Sie diese konstruktiv mit dem Arbeitgeber
- Interessenausgleich und Sozialplan: Erfahren Sie, die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich zu wahren und wirtschaftliche Nachteile auszugleichen
Vereinbarungen und Streit mit dem Arbeitgeber
- Betriebsvereinbarung: Lernen Sie die Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung kennen und was Sie damit bewirken können
- Einigungsstelle und Arbeitsgericht: Wie funktioniert diese innerbetriebliche Schlichtungsstelle und wann wird das Arbeitsgericht einbezogen?
- Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten: So werden Ihre Rechte als Betriebsrat gesichert (§§ 119, 120, 121 BetrVG)
Digitales Arbeitsrecht, Aus- und Fortbildung, Datenschutz
- Technologie: Erfahren Sie mehr zu Digitaler Signatur, Online-Betriebsratssitzungen, Home-Office & Co.
- Berufsbildung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung der Arbeitnehmer
- Verantwortlichkeit: Verstehen Sie als Betriebsrat Ihre Verantwortlichkeit zum Thema Datenschutz richtig einzuschätzen
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die bereits das Seminar "Betriebsverfassungsrecht - Einstieg und Grundlagen" besucht oder entsprechende Vorkenntnisse anderweitig erworben haben.
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az. 6 ABR 64/83).

