Seminare

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Stationen eines Arbeitsverhältnisses im BR-Fokus

  • Seminar

Als Betriebsrat sind Sie für arbeitsrechtliche Fragen der Belegschaft oft die erste Anlaufstelle. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die wesentlichen Grundlagen des Individualarbeitsrechts, die für Ihre tägliche Arbeit von zentraler Bedeutung sind. Sie erfahren alles Wichtige zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis, vom Abschluss bis zur Beendigung. Nutzen Sie diese Gelegenheit und erweitern Ihr Wissen, damit Sie Ihre Kollegen kompetent unterstützen können.

Seminarinhalt

  • Stellenbesetzung: Erkennen Sie die Gefahren und typische Fehler in der Stellenausschreibung und dem Vorstellungsgespräch
  • Arbeitsvertrag: Ist Schriftform notwendig?
  • Probezeit: Erfahren Sie was sich dahinter verbirgt und was Arbeitgeber oft falsch machen
  • Befristung: Lernen Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte bei befristeten Arbeitsverträgen kennen

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Zertifikat der SRH Fernhochschule
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Unser Lernformat

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Arbeitsrecht besitzen.

Schulungsanspruch

Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az. 6 ABR 64/83).