Referenten

Dr. Andreas Zollner

Dr. Andreas Zollner war zunächst von 2010 bis 2014 als Rechtsanwalt in renommierten Wirtschaftskanzleien in der Praxisgruppe Arbeitsrecht tätig und beriet Mandanten aus dem In- und Ausland in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehörte die arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen sowie die Dauerberatung zu Fragen des Tarif- und des Betriebsverfassungsrechts. Von 2014 bis 2017 war Herr Zollner als Referent im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration tätig, bevor er 2017 Richter am Arbeitsgericht Passau wurde. In der Tätigkeit als Richter beschäftigt er sich tagtäglich mit verschiedensten Fallgestaltungen aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht.