Martina vom Bruch
Bereits während ihrer Ausbildung, sowohl im Jurastudium als auch im anschließenden Referendariat, hat sich Martina von Bruch auf den Schwerpunkt Arbeitsrecht festgelegt. Ab Mai 1995 arbeitete sie als Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Baden-Württemberg und Thüringen und vertrat Arbeitnehmer und Betriebsräte in erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsverfahren. Im April 2000 machte sie sich in FrankfurtMain als Rechtsanwältin selbständig, seit Juli 2004 ist sie zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht. Aus Überzeugung arbeitet sie ausschließlich für die Arbeitnehmerseite. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten, sei es außergerichtlich, sei es gerichtlich - bis hin zum Bundesarbeitsgericht - oder in Einigungsstellen. Ihr besonderes Spezialgebiet sind Arbeitnehmerwahlen (Betriebsrats-, Aufsichtsratswahlen).Für die W.A.F. ist sie schon seit April 2001 als Referentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht tätig, und es macht ihr noch immer Spaß!