Dr. Andreas Schneedorf
Nach Abitur und Wehrdienst absolvierte Andreas Schneedorf zunächst eine Berufsausbildung als Bankkaufmann. In diesem Beruf war er nach abgeschlossener Ausbildung für drei Jahre tätig und bildete sich während dieser Zeit zum Bankfachwirt fort. Das Jurastudium absolvierte er von 2004 bis 2010 an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, bereits mit einem Schwerpunkt im Arbeitsrecht. lm unmittelbaren Anschluss an das Studium begann er mit der Anfertigung einer arbeitsrechtlichen Dissertation. Mit Urkunde vom 31.10.2013 wurde mir von der juristischen Fakultät schließlich der Doktorgrad (Dr. iur.) verliehen. Im Zeitraum 2013 bis 2015 folgte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. Nach Abschluss des Referendariats beantragte er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Seit November 2015 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2020 folgte die Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Jahr 2023 der Fachanwaltstitel für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Er berät sowohl Arbeitgeber als auch ArbeitnehmerBetriebsräte. Neben Fragen des Arbeitsrechts liegt sein fachlicher Fokus außerdem auf Rechtsfragen des Datenschutz- und IT-Rechts.