
Franz Orth
Franz Orth ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in einer Nürnberger Kanzlei tätig. Nach der entsprechenden Weichenstellung im Studium ist er seit 2020 auch beruflich auf das Gebiet des Arbeitsrechts fokussiert, sodass sich seine Expertise vom individuellen bis zum kollektiven Arbeitsrecht erstreckt. Schwerpunkte seiner bundesweit ausgeübten praktischen Tätigkeiten sind die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Unterstützung sowohl von Betriebsräten als auch Arbeitgebern im Rahmen von krisenbedingten Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere bei Betriebsänderungen und -übergängen. Neben der Bearbeitung und Lösung allgemeiner Fallgestaltungen des Arbeitsrechts übernimmt er auch gerne die Betreuung und Vertretung von Betriebsräten bei der Verhandlung und Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte.