Marita Kirchhoff
Nach ihrem juristischen Studium begann Frau Marita Kirchhoff ihre arbeitsrechtliche Tätigkeit in einem Industrieunternehmen in Düsseldorf, bevor sie aus familiären Gründen in eine überörtliche Großkanzlei nach Hamburg wechselte. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist seitdem das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Nach dem Abschluss des Fachlehrgangs Arbeitsrecht ist sie als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Ihre Tätigkeit als Referentin und Dozentin übt sie seit vielen Jahren aus. Für die W.A.F. referiert sie in dem Bereich des Schwerbehindertenrechts, des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.