
Stephan Hettmann
Rechtsanwalt Stephan Hettmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und selbstständiger Rechtsanwalt. Seit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1996 zählt das Arbeitsrecht zu seinem Tätigkeitsschwerpunkten. Er berät und vertritt überwiegend Arbeitnehmer sowie Betriebsräte, auch beim Abschluss von Sozialplänen und vor der Einigungsstelle. Im Rahmen der Schulungen von Betriebsräten referiert er nicht nur zu den Grundlagen und im Rahmen von Vertiefungskursen zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, sondern auch über ausgewählte Spezialthemen, insbesondere bei bevorstehenden Betriebsänderungen.