Stefan Halfpape
Herr Rechtsanwalt Stefan Halfpape ist seit dem Jahr 2003 als Rechtsanwalt und seit dem Jahr 2007 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Entsprechend hat er sich auf die Übernahme von Mandaten aus dem Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert. Zu seinem Mandantenkreis gehören überwiegend Arbeitnehmer und Betriebsräte, die er vor den Arbeitsgerichten vertritt. Er berät Mandanten insbesondere in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, um eine praxisorientierte und rechtssichere Umsetzung in den Betrieben zu erreichen. Seit einigen Jahren ist er zudem als Referent für arbeitsrechtliche Themen tätig.