Referenten

Dr. Cornelia Grundmann

Dr. Cornelia Grundmann, geb. Bopp, Jahrgang 1977, hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten von Mannheim, Würzburg, Lausanne und München absolviert. Nach dem 2. Staatsexamen mit dem Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht in München arbeitete sie zunächst in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in München und im Anschluss daran als Unternehmensjuristin in der Personalabteilung eines internationalen Konzerns. Im Jahre 2009 erhielt Sie die Qualifikation zur Fachanwältin für Arbeitsrecht und gründete die Kanzlei Bopp. Seitdem ist sie als selbstständige Rechtsanwältin und Referentin im Bereich des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts tätig und erarbeitet und entwickelt Lösungen auf dem gesamten Gebiet des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Hierbei nimmt sie insbesondere die Beratung und Begleitung beim Verhandeln von Betriebs-Gesamtbetriebsvereinbarungen, die Begleitung bei umfangreichen Umstrukturierungsprozessen, die Vertretung in Urteils- und Beschlussverfahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene und die Beisitzertätigkeit in Einigungsstellenverfahren wahr.

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