
Manfred Furier
Rechtsanwalt Manfred Furier ist seit über 25 Jahren als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht überregional beratend und rechtsgestaltend tätig. Nach dem Jura-Studium an der Universität Bonn und dem anschließenden Referendariat beim OLG Koblenz nahm Rechtsanwalt Furier 1997 seine Tätigkeit in einer renommierten Kanzlei für Arbeitsrecht in Mannheim auf, welche auf die Vertretung und Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsratsgremien spezialisiert war. Seit 2000 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahr 2002 erfolgte in Mannheim der Schritt in die Selbstständigkeit. Im Jahre 2012 erzielte er den Postgraduierten-Abschluss Master of Law (LL.M./Magister Legum). Rechtsanwalt Furier vertritt und berät die Arbeitnehmerseite in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts - schwerpunktmäßig Betriebsräte bei Betriebsänderungen. Rechtsanwalt Furier ist langjähriger Referent für Betriebsratsseminare und Autor von arbeitsrechtlichen Beiträgen in den Zeitschriften für Betriebsräte "Arbeitsrecht im Betreib" (AiB) und "Betriebsrat und Recht" (BRuR).