
Dr. Matthias Ferstl
Herr Dr. Matthias Ferstl, seit 2005 zur Münchner Anwaltschaft zugelassen, ist seit 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht und promovierte im Bereich Tarif- und Betriebsverfassungsrecht, Betriebsübergang, betriebliche Altersversorgung. Er ist ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Seine Überzeugung: "Arbeiten ist ein so wichtiger Teil des Mensch-Seins und genau deswegen ist Arbeitsrecht so wichtig!". In diesem Sinn Arbeitsrechtler durch und durch, freut er sich auf Ihre Fragen und Anliegen - während des Seminars, aber auch davor, danach und überhaupt :-)