
Dieter Falk
Rechtsanwalt Dieter Falk hat seinen Themenschwerpunkt im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Aus seiner langjährigen und abwechslungsreichen Tätigkeit als Personalleiter verfügt er über umfangreiche Praxiserfahrung im Individual-Kollektivarbeitsrecht und der Prozessvertretung. Er ist Lehr-beauftragter an zwei Hochschulen und unterrichtet Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht.