Jörn Bargob
Rechtsanwalt Jörn Bargob war zunächst fünf Jahre als angestellter Rechtsanwalt in zwei arbeits- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietäten beschäftigt, bevor er im Jahr 2008 als Partner die Kanzlei Bargob & Höhle in Kiel gegründet hat. Er vertritt in allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Bereichen überwiegend Arbeitnehmer, Betriebsträte und Schwerbehindertenvertretungen, aber auch Arbeitgeber. Seine praktische Tätigkeit umfasst dabei den gesamten Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes, insbesondere natürlich die Mitbestimmung des Betriebsrates und den daraus resultierenden Einigungsstellen- und Beschlussverfahren, sowie des individuellen Arbeitsrechtes, wie beispielsweise die Fertigung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen, Kündigungen und die Vertretung in den entsprechenden Urteilsverfahren der Arbeitsgerichte. Im Bereich der Teilhabe behinderten Menschen berät und unterstützt Rechtsanwalt Bargob insbesondere bei der Beantragung eines Grades der Behinderung, einer Gleichstellung und Teilhabeleistungen sowie die Schwerbehindertenvertretung bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der Beteiligungsrechte. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Bargob seit über 10 Jahren als Dozent für diverse Bildungseinrichtungen tätig, führt ehrenamtlich Mediationen durch und engagiert sich in Sportvereinen.