Dr. Jan Aufterbeck
Im Jahr 2016 absolvierte Jan Aufterbeck sein erstes juristisches Staatsexamen in Trier. Von 2016 bis 2018 legte er sein Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf ab. In dieser Zeit arbeitete er für hochrangige und namhafte Wirtschaftskanzleien. Das Referendariat schloss er in 2018 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab. Im Januar 2019 erfolgte die Zulassung zum Rechtsanwalt. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Betriebsräte und Unternehmen. Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit kommentiert Rechtsanwalt Jan Aufterbeck wegweisende Entscheidungen der Bundesgerichte. Er promoviert am rechtswissenschaftlichen Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union in Trier.