Seminarinhalt
Das Verhandlungsziel klären
- Mit welchen Erwartungen geht der Betriebsrat in die Verhandlungen?
- Welches konkrete Verhandlungsziel hat der Betriebsrat?
- Das Verhandlungsziel in den Grenzen des Machbaren
- Auf welchen "Auftrag" an die Verhandlungsführer einigen Sie sich?
Lösungsorientierte Verhandlungsvorbereitung und Verhandlungsführung
- Raus aus der "Problemhypnose" - mit Lösungsorientierung weiterkommen
- Den Knoten entwirren: Klären, wo "der Stachel" wirklich sitzt
- Ein Strauß voll Fragen: Fragen, die klären - Fragen, die lösen
- Verrückte Perspektive: Neue Blickwinkel, die lösen helfen
Lösungsfindung und Umsetzung in die Betriebsratsarbeit
- Wie Sie eine konstruktive Lösungsfindung unterstützen können
- Was macht eine Lösung zu einer stimmigen Lösung?
- Was muss bei der Umsetzung der Lösung beachtet werden?
- Was tun, wenn in der Verhandlung noch keine Lösung gefunden wurde?
Abschluss der Verhandlung
- Verhandlungsbewertung und Feedback
- Die Bedeutung eines Nachgesprächs im Gremium
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.
Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle BRV, deren Stellvertreter, Vorsitzende von Ausschüssen, freigestellte BR und alle BR-Mitglieder, die öfter in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufseiten des Betriebsrats eingesetzt sind und noch erfolgreicher als bisher verhandeln möchten.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein.