Inhouse: Haustarifvertrag

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  • Rechtliche Grundlagen; Haustarifvertrag und Flächentarifvertrag
  • Die Parteien des Haustarifvertrags
  • Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft
  • Rolle des Betriebsrats
  • Normativer und schuldrechtlicher Teil
  • Grenzen der Gestaltungsfreiheit
  • Pflichten der Tarifparteien
  • Betriebliche Umsetzung - Aufgaben des Betriebsrats
  • Vor- und Nachteile aus Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Verhältnis des Haustarifvertrags zu Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen
  • Nachwirkung und Fortwirkung von Haustarifverträgen
  • Abschluss von Haustarifverträgen im Geltungsbereich allgemeinverbindlicher Tarifverträge
  • Auflösende Bedingung
  • Zeitablauf; Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Nachwirkung des Tarifvertrags
  • Begrenzte Fortdauer der Tarifbindung

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Der genaue Ablauf kann individuell vereinbart werden.

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Lassen Sie sich von unserem Inhouse-Team beraten! (Telefon: 08158 99720)

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Verhandlung und Abschluss von Haustarifverträgen
  • Rechtliche Grundlagen; Haustarifvertrag und Flächentarifvertrag
  • Die Parteien des Haustarifvertrags
  • Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft
  • Rolle des Betriebsrats
Inhalt von Haustarifverträgen
  • Normativer und schuldrechtlicher Teil
  • Grenzen der Gestaltungsfreiheit
  • Pflichten der Tarifparteien
  • Betriebliche Umsetzung - Aufgaben des Betriebsrats
Auswirkungen von Haustarifverträgen
  • Vor- und Nachteile aus Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Verhältnis des Haustarifvertrags zu Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen
  • Nachwirkung und Fortwirkung von Haustarifverträgen
  • Abschluss von Haustarifverträgen im Geltungsbereich allgemeinverbindlicher Tarifverträge
Beendigung von Haustarifverträgen
  • Auflösende Bedingung
  • Zeitablauf; Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
Folgen eines Verbandsaustritts des Arbeitgebers
  • Nachwirkung des Tarifvertrags
  • Begrenzte Fortdauer der Tarifbindung
Haustarif bei Betriebsübergang und Umwandlung

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Gerne passen wir auch die hier angegebenen Inhalte an Ihre Wunschvorstellungen an.

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