Seminare im Überblick
- Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht
- Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht
- Seminare für alle Betriebsräte
- Vorsitzender & Stellvertreter
- Spezial-Seminare für alle Betriebsräte
- Jugendvertretung
- Leistungslohn, Arbeitszeiten & Zielvereinbarung
- Rhetorik & Kommunikation
- Wirtschaftsausschuss
- Soziale Belange
- Schwerbehindertenvertretung
- EDV für Betriebsräte
- Betriebsratsbüro & Sekretariat
- Kompakt 5-Tages-Seminare
- Neue Themen 2012
- Seminarübersicht
Top Themen
Seminarbedingungen
1. Seminaranmeldung
Ihre telefonische Reservierung ist unverbindlich. Da die Teilnehmerzahl in unseren Qualitäts-Seminaren immer begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, eine frühzeitige Reservierung vorzunehmen. Anruf genügt! Umgehend erhalten Sie unser Anmeldeformular. Dieses schicken Sie uns bitte innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zu. Schriftliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bestätigt. Mit Kunden kommuniziert die W.A.F. auch per Telefax und E-Mail. Sollten Sie diesen Service nicht wünschen, bitten wir um einen Hinweis. Evtl. entstandener Materialaufwand wird von uns ggf. erstattet.
2. Teilnahmebestätigung/Unterlagen
14 Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung und weitere Informationen oder eine Nachricht, falls das Seminar nicht stattfindet. Nur diese Bestätigung berechtigt Sie zur Teilnahme am Seminar. Vor Erhalt der Teilnahmebestätigung getätigte Auslagen wie z.B. Fahrtkosten erfolgen auf eigenes Risiko.
3. Zahlung
Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung, also vor Seminarbeginn, zu entrichten. Preisänderungen sind vorbehalten. Die W.A.F. übernimmt für Sie die Abrechnung der Seminar- und Hotelkosten mit Ihrem Arbeitgeber.
4. Stornierung
Durch eine schriftliche Stornierung bis eine Woche vor Seminarbeginn entstehen Ihnen von Seiten des W.A.F. Institutes keine Kosten. Bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichterscheinen zum Seminar ohne vorherige Stornierung ist das W.A.F. Institut berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon müssen Sie bei einer Stornierung ab zwei Wochen vor Seminarbeginn mit Stornokosten seitens des Hotels rechnen. Selbstverständlich besteht jedoch immer die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wobei eventuelle Stornierungskosten entfallen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Seminarveranstalter
Die Referenten/Dozenten werden von uns für jedes Seminar speziell ausgewählt, um die Praxisnähe unserer Seminare sicherzustellen. Ort, Inhalt und Ablauf des Programms sowie der Einsatz bestimmter Referenten/Dozenten können von der W.A.F., unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, geändert werden. Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen – wie bei Erkrankung des Referenten/Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – ein Seminar abzusagen. Schadensersatz kann – gleich aus welchem Grund – nur bis zur Höhe der Seminargebühr geltend gemacht werden. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen und deren angestellte Betriebsräte.
6. Seminargebühren/Hotelkosten
Die Gebühren verstehen sich exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung etc. Preisabweichungen/-änderungen behalten wir uns vor. Die W.A.F. hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für die Hotelreservierung. Seminarteilnahme ohne Übernachtung im Seminarhotel: Sollten Sie keine Hotelreservierung wünschen, kreuzen Sie bitte auf dem Anmeldeformular das entsprechende Feld an. In diesem Fall wird eine Tagespauschale berechnet. Diese beinhaltet u.a. Tagungsgetränke, Kaffeepausen und das Mittagessen inkl. einem alkoholfreien Getränk.
7. Veranstalter und Gerichtsstand
Veranstalter/Vertragspartner ist immer unsere Betriebsgesellschaft: W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG, Eugen-Friedl-Str. 6, 82340 Feldafing. Für unsere Seminare gelten ausschließlich die Seminarbedingungen der W.A.F. Gerichtsstand ist 82319 Starnberg.
8. Kostentragung im Streitfall – Rechtliche Durchsetzung durch den
Betriebsrat im Streitfall
Die W.A.F. akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn der/die ArbeitgeberIn die Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen in diesen Fällen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. Im Falle des Streits um die Teilnahme am Seminar oder die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber liegt es am Betriebsrat, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.
zum Seitenanfang
Login MeinWAF
Seminar-Anmeldung
Wichtige Informationen
Kostenloses Starter-Set im Wert von 219,- €
zum Seminar Betriebs-verfassungsrecht Teil I
Wichtiges
Basis-Seminar
Arbeitsrecht Teil I
NEU! mit Kompakt-Kommentar Arbeitnehmerrechte von Peter Wedde und Kollegen im Wert von 97,- €


Erweiterte Suche




