Seminarinhalt
- Wahl und Amtszeit; besonderer Kündigungsschutz
- Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
- Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
- Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV
Downloads
Extra für Sie
- Praxiskommentar SGB IX
- Sozialgesetzbuch IX
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Seminarablauf



Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.