Arbeits- und Gesundheitsschutz spezial: Büro- und Bildschirmarbeit

Wie Sie sich als BR für einen gesunden Arbeitsplatz einsetzen können

Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt sind Bildschirm- und Büroarbeit zentrale Elemente. In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Möglichkeiten kennen, die Ihnen als Betriebsrat hierbei zur Verfügung stehen, und erfahren, wie Sie diese optimal nutzen. Tragen Sie dazu bei, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden Ihrer Kollegen langfristig zu verbessern!

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Seminarinhalt

  • Die neue Arbeitsstättenverordnung als gesetzliche Grundlage
  • Wichtige Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz
  • Was steht im BetrVG?
  • Gestaltung durch Betriebsvereinbarung
  • Faktor Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Wie wichtig ist die Arbeitsplatzgröße?
  • Welche Anforderungen sind an einen gesunden Arbeitsplatz zu stellen?
  • Warum Ergonomie am Arbeitsplatz so wichtig ist
  • Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
  • Wer muss beteiligt werden?
  • Verfahren und Instrumente zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen kennen
  • Vorbeugende Maßnahmen treffen
  • Ergebnis überprüfen und dokumentieren
  • Information und Beteiligung der Beschäftigten
  • So gelingt eine durchsetzungsstarke Gesprächsführung
  • Praktische Argumentationshilfen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses. Ebenfalls ist es für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Arbeits- und Gesundheitsschutz spezial: Büro- und Bildschirmarbeit

Wie Sie sich als BR für einen gesunden Arbeitsplatz einsetzen können

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt sind Bildschirm- und Büroarbeit zentrale Elemente. In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Möglichkeiten kennen, die Ihnen als Betriebsrat hierbei zur Verfügung stehen, und erfahren, wie Sie diese optimal nutzen. Tragen Sie dazu bei, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden Ihrer Kollegen langfristig zu verbessern!

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Seminarinhalt

Rechtliches Hintergrundwissen
  • Die neue Arbeitsstättenverordnung als gesetzliche Grundlage
  • Wichtige Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz
  • Was steht im BetrVG?
  • Gestaltung durch Betriebsvereinbarung
Arbeitsplatzgestaltung - Grundlagen
  • Faktor Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Wie wichtig ist die Arbeitsplatzgröße?
  • Welche Anforderungen sind an einen gesunden Arbeitsplatz zu stellen?
  • Warum Ergonomie am Arbeitsplatz so wichtig ist
Stichwort: Gefährdungsbeurteilung
  • Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
  • Wer muss beteiligt werden?
  • Verfahren und Instrumente zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen kennen
  • Vorbeugende Maßnahmen treffen
  • Ergebnis überprüfen und dokumentieren
Zusammenarbeit mit Kollegen und Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Information und Beteiligung der Beschäftigten
  • So gelingt eine durchsetzungsstarke Gesprächsführung
  • Praktische Argumentationshilfen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses. Ebenfalls ist es für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.