Seminarinhalt
Refresh: Jahresabschluss und Geschäftsbericht
- GuV im Fokus: Überblick über Erlös- und Aufwandpositionen
- Mit der Bilanz das Vermögen bestimmen und die Finanzierung beurteilen
Analyse des Jahresabschlusses mittels Kennziffern
- Kennzahlen zur Zukunftsfähigkeit des Unternehmens berechnen
- Kennzahlen zur Rendite und Ertragskraft des Unternehmens nutzen
- Kennzahlen zur finanziellen Sicherheit des Unternehmens berechnen
- Spezial: Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss und die Betriebsratsarbeit
- Praxistraining: Aufbereitung und Auswertung von Jahresabschlüssen mit Kennziffern
Gestaltungsmöglichkeiten in Bilanz und GuV
- Legale Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Jahresabschluss
- Über bilanzpolitische Gestaltungsspielräume Bescheid wissen
- Maßnahmen zur gezielten Verminderung/Erhöhung des Jahresüberschusses
- Gewinnverschiebungen: So geht´s und das bringt´s!
Besonderheiten des Jahresabschlusses bei Konzern und Holdingstrukturen
- AG, GmbH & Co: Welche Bedeutung hat die Rechtsform meines Unternehmens
- Holdingstrukturen: Die Möglichkeit Gewinne und Liquidität zu verschieben
- Konzernabschluss: Alle Unternehmen einem Jahresabschluss zusammengefasst
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Extra für Sie

- Bilanzanalyse leicht gemacht
- Handelsgesetzbuch
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Unsere Lernformate
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- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Webinar
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
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Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.


