Mobbing Teil 2

Praxiserfahrung sammeln anhand konkreter Mobbingfälle

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Details

Bei Mobbing am Arbeitsplatz kommt es zu ernstzunehmenden Ausgrenzungen einzelner Kollegen. Deshalb sind für Sie als Betriebsrat Kenntnisse, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen, von zentraler Bedeutung. Im zweiten Teil der Seminarreihe lernen Sie wirksame Strategien zur Verhinderung und Bewältigung von Mobbing kennen. So können Sie aktiv zur Lösung von Mobbingfällen beitragen, Initiativen ergreifen und die Belegschaft und den Arbeitgeber sensibilisieren.

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt

  • Erfahrungsberichte aus den Betrieben
  • Wichtige Präventivmaßnahmen
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Praxiserprobte Strategien zur Prävention von Mobbing
  • Zusammenarbeit mit Vorgesetzten bei Schwierigkeiten wegen Mobbings
  • Rollenerwartung an den Betriebsrat bei Mobbing
  • Wie erkenne ich als BR die Grenze zur Krankheit?
  • Wie behandelt man Mobbing?
  • Wie kann man Betroffene wieder in den Arbeitsprozess zurückführen?
  • Gespräch mit Mobbingopfern und Tätern, Vorgesetzten und Betriebsrat
  • Methoden des Vorgehens
  • Überzeugungsarbeit im Gremium
  • Beteiligung des Arbeitgebers
  • Konkretisierung von Regeln zur Konfliktbewältigung

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse aus dem Seminar Mobbing Teil 1 sind für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Teilnehmer, die Teil I besucht haben und sich intensiver mit dem Themenbereich Mobbing und Diskriminierung befassen möchten. Insbesondere werden Kenntnisse vermittelt, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

Mobbing Teil 2

Praxiserfahrung sammeln anhand konkreter Mobbingfälle

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Bei Mobbing am Arbeitsplatz kommt es zu ernstzunehmenden Ausgrenzungen einzelner Kollegen. Deshalb sind für Sie als Betriebsrat Kenntnisse, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen, von zentraler Bedeutung. Im zweiten Teil der Seminarreihe lernen Sie wirksame Strategien zur Verhinderung und Bewältigung von Mobbing kennen. So können Sie aktiv zur Lösung von Mobbingfällen beitragen, Initiativen ergreifen und die Belegschaft und den Arbeitgeber sensibilisieren.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt

Erfahrungsaustausch der Betriebsräte
  • Erfahrungsberichte aus den Betrieben
  • Wichtige Präventivmaßnahmen
Taktiken zum Eingreifen und zur Vorbeugung von Mobbing
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Praxiserprobte Strategien zur Prävention von Mobbing
  • Zusammenarbeit mit Vorgesetzten bei Schwierigkeiten wegen Mobbings
  • Rollenerwartung an den Betriebsrat bei Mobbing
Mobbingfälle bearbeiten
  • Wie erkenne ich als BR die Grenze zur Krankheit?
  • Wie behandelt man Mobbing?
  • Wie kann man Betroffene wieder in den Arbeitsprozess zurückführen?
Kompetente Mobbingberatung
  • Gespräch mit Mobbingopfern und Tätern, Vorgesetzten und Betriebsrat
  • Methoden des Vorgehens
Betriebsvereinbarung zur Mobbingabwehr
  • Überzeugungsarbeit im Gremium
  • Beteiligung des Arbeitgebers
  • Konkretisierung von Regeln zur Konfliktbewältigung
Aktuelle Rechtsprechung zum Themenbereich Mobbing

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse aus dem Seminar Mobbing Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR176) sind für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Teilnehmer, die Teil I besucht haben und sich intensiver mit dem Themenbereich Mobbing und Diskriminierung befassen möchten. Insbesondere werden Kenntnisse vermittelt, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.