Konzernbetriebsrat

Aufgaben kennen und Kompetenzen wahrnehmen

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Details

Für einen Konzern kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Der KBR ist für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Zuständigkeiten des Konzernbetriebsrats kompetent wahrnehmen.

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  • Arbeitsgesetze
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Ihr
Seminarinhalt

  • Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern
  • Gemeinschaftsunternehmen mit mehreren KBR
  • Tochterunternehmen mit Leitungsfunktion - Konzern im Konzern
  • Konzerne mit Auslandsbezug
  • Voraussetzungen: GBR-Beschlüsse
  • Regelung der Anzahl der Mitglieder; Entsendung der Mitglieder
  • Amtsdauer, Abberufung, Ausschluss von Mitgliedern
  • Folgen bei Änderungen in der Konzernstruktur
  • Gesetzliche Zuständigkeit für einheitliche Regelungen auf Konzernebene
  • Organisation der Unternehmensmitbestimmung
  • Durch Auftrag des BR oder GBR
  • Konzernbetriebsvereinbarungen - Geltungsbereich
  • Vorsitzender und Stellvertreter
  • Sitzungen, Ort, Teilnehmer, Formvorschriften
  • Konzernbetriebsausschuss für laufende Geschäfte
  • Beschlussfähigkeit, Stimmengewichtung
  • Freizeitausgleich für An- und Abfahrt zu den Sitzungen
  • Übernachtungen und sonstige Auslagen
  • Büroräume, Sitzungszimmer, weitere Ausstattungen
  • Schulungsanspruch der Mitglieder des KBR
  • Errichtung von KBR
  • Abgrenzung der Zuständigkeiten KBR - GBR - BR

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Konzernbetriebsrats sowie deren Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die mit dem KBR ständig zusammenarbeiten.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Schulungsanspruch

BR

Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den KBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).

Konzernbetriebsrat

Aufgaben kennen und Kompetenzen wahrnehmen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Für einen Konzern kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Der KBR ist für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Zuständigkeiten des Konzernbetriebsrats kompetent wahrnehmen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
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Seminarinhalt

Der Konzern im Sinne des Betriebsverfassungsrechts
  • Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern
  • Gemeinschaftsunternehmen mit mehreren KBR
  • Tochterunternehmen mit Leitungsfunktion - Konzern im Konzern
  • Konzerne mit Auslandsbezug
Errichtung und Struktur des Konzernbetriebsrats
  • Voraussetzungen: GBR-Beschlüsse
  • Regelung der Anzahl der Mitglieder; Entsendung der Mitglieder
  • Amtsdauer, Abberufung, Ausschluss von Mitgliedern
  • Folgen bei Änderungen in der Konzernstruktur
Zuständigkeiten des Konzernbetriebsrats
  • Gesetzliche Zuständigkeit für einheitliche Regelungen auf Konzernebene
  • Organisation der Unternehmensmitbestimmung
  • Durch Auftrag des BR oder GBR
  • Konzernbetriebsvereinbarungen - Geltungsbereich
Geschäftsabläufe im Konzernbetriebsrat
  • Vorsitzender und Stellvertreter
  • Sitzungen, Ort, Teilnehmer, Formvorschriften
  • Konzernbetriebsausschuss für laufende Geschäfte
  • Beschlussfähigkeit, Stimmengewichtung
Kosten und Sachaufwand
  • Freizeitausgleich für An- und Abfahrt zu den Sitzungen
  • Übernachtungen und sonstige Auslagen
  • Büroräume, Sitzungszimmer, weitere Ausstattungen
  • Schulungsanspruch der Mitglieder des KBR
Aktuelle Rechtsprechung
  • Errichtung von KBR
  • Abgrenzung der Zuständigkeiten KBR - GBR - BR
Betriebsbedingte Kündigung und Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Konzernbetriebsrats sowie deren Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die mit dem KBR ständig zusammenarbeiten.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
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Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den KBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).