Um Ihnen als Betriebsrat die Durchführung Ihrer Aufgaben zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Ihnen in § 80 Abs. 3 BetrVG das Recht eingeräumt, Sachverständige hinzuzuziehen.
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Information und Beratung
W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung
Nicole Kruft
Blumenstraße 3
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Tel: 08158 99720
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