Sachverständige für den Betriebsrat

Um Ihnen als Betriebsrat die Durchführung Ihrer Aufgaben zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Ihnen in § 80 Abs. 3 BetrVG das Recht eingeräumt, Sachverständige hinzuzuziehen.

Machen Sie von Ihrem Recht als Betriebsrat Gebrauch

Holen Sie sich einen Sachverständigen zur Unterstützung ins Haus! Nennen Sie uns Ihr Problem, und wir nehmen für Sie Kontakt zu einem Sachverständigen auf. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos!

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Ihre Anfrage

Entscheiden Sie sich in Ihrem Gremium für ein Thema. Nachdem Sie einen BR-Beschluss gefasst haben, stellen wir den Kontakt zu einem Sachverständigen her. Unser fachkompetenter Sachverständiger kommt direkt zu Ihnen in die Firma.

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Information und Beratung

Nicole Kruft

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung
Nicole Kruft
Blumenstraße 3
82327 Tutzing
Tel: 08158 99720
Fax: 08158 9972111
E-Mail: nicole.kruft@waf-seminar.de