Wirtschaftswissen für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Informationen gewinnen, kompetent mitbestimmen

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Details

Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung durch Einsicht in die Unternehmensunterlagen. Ferner obliegt dem Aufsichtsrat eine Beratungsfunktion. Um diesen Aufgaben gewissenhaft nachzukommen, brauchen Sie betriebswirtschaftliches Wissen. Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie als Arbeitnehmervertreter an wichtige Informationen gelangen und die wirtschaftliche Lage richtig einschätzen.

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  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt

  • Regelmäßige Berichte des Vorstands einfordern
  • Aktuelle Vorlagenberichte und Sonderberichte
  • Rechte auf Einsicht und Prüfung wahrnehmen
  • Aufgaben des Abschlussprüfers kennen
  • Den Jahresabschluss im Aufsichtsrat prüfen
  • Gewinnverschiebungen und Verlustausweise: So geht´s und das bringt´s!
  • Über bilanzpolitische Gestaltungsspielräume Bescheid wissen
  • Diese Möglichkeiten geben Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
  • Auswirkungen auf das Jahresergebnis beurteilen
  • Informationen aus Buchhaltung und Controlling nutzen
  • Aktuelle Informationen aus Monatsauswertungen gewinnen
  • GuV im Fokus: Einen Überblick über Erlös- und Kostenpositionen erhalten
  • Weiterführende Erläuterungen aus Anhang und Lagebericht analysieren
  • Über Pläne für Rationalisierungsmaßnahmen beratschlagen
  • Auswirkungen der Investitionsplanung einschätzen
  • Anzeichen für drohende Insolvenz erkennen
  • Ermittlung einer langfristigen Perspektive: So sieht die Zukunft des Unternehmens aus

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits Grundkenntnisse haben, aber noch nicht über das für Aufsichtsratsmitglieder erforderliche betriebswirtschaftliche Wissen verfügen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Schulungsanspruch

BR

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.

Wirtschaftswissen für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung durch Einsicht in die Unternehmensunterlagen. Ferner obliegt dem Aufsichtsrat eine Beratungsfunktion. Um diesen Aufgaben gewissenhaft nachzukommen, brauchen Sie betriebswirtschaftliches Wissen. Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie als Arbeitnehmervertreter an wichtige Informationen gelangen und die wirtschaftliche Lage richtig einschätzen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Wirtschaftliche Informationsrechte des Aufsichtsrats
  • Regelmäßige Berichte des Vorstands einfordern
  • Aktuelle Vorlagenberichte und Sonderberichte
  • Rechte auf Einsicht und Prüfung wahrnehmen
Wirtschaftsprüferbericht und Jahresabschluss
  • Aufgaben des Abschlussprüfers kennen
  • Den Jahresabschluss im Aufsichtsrat prüfen
Gestaltungsmöglichkeiten für den Jahresabschluss
  • Gewinnverschiebungen und Verlustausweise: So geht´s und das bringt´s!
  • Über bilanzpolitische Gestaltungsspielräume Bescheid wissen
  • Diese Möglichkeiten geben Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
  • Auswirkungen auf das Jahresergebnis beurteilen
Finanzielle Situation des Unternehmens
  • Informationen aus Buchhaltung und Controlling nutzen
  • Aktuelle Informationen aus Monatsauswertungen gewinnen
  • GuV im Fokus: Einen Überblick über Erlös- und Kostenpositionen erhalten
  • Weiterführende Erläuterungen aus Anhang und Lagebericht analysieren
Beurteilung der zukünftigen Lage des Unternehmens
  • Über Pläne für Rationalisierungsmaßnahmen beratschlagen
  • Auswirkungen der Investitionsplanung einschätzen
  • Anzeichen für drohende Insolvenz erkennen
  • Ermittlung einer langfristigen Perspektive: So sieht die Zukunft des Unternehmens aus

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits Grundkenntnisse haben, aber noch nicht über das für Aufsichtsratsmitglieder erforderliche betriebswirtschaftliche Wissen verfügen.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.