Wirtschaftsausschuss Teil 4
Informationsansprüche erfolgreich durchsetzen
Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss haben Sie das Recht, alle wichtigen Unternehmenszahlen einzusehen, und kommen viel früher an wichtige Finanzdaten als der Betriebsrat. Machen Sie von diesen Rechten regelmäßig Gebrauch - nicht nur einmal jährlich zur Bilanzeröffnung. Dadurch können Sie unternehmerische Krisen früh erkennen und Ihren Betriebsrat bei schwierigen Entscheidungen der Unternehmensleitung kompetent beraten. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie das geht.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche

Wichtige
Hinweise
Dieses Seminar kann direkt im Anschluss an das Seminar Wirtschaftsausschuss Teil l (https://www.waf-seminar.de/BR182) besucht werden.
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Mitglieder des WA und Betriebsräte, die hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ständig aktuell informiert sein möchten.
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Schulungsanspruch
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. "Alle Mitglieder, nicht nur die Mitglieder des Betriebsrats, müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen" (LAG Hamm 13.10.1999 NZA-RR 2000).
Wirtschaftsausschuss Teil 4
Informationsansprüche erfolgreich durchsetzen
Details
Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss haben Sie das Recht, alle wichtigen Unternehmenszahlen einzusehen, und kommen viel früher an wichtige Finanzdaten als der Betriebsrat. Machen Sie von diesen Rechten regelmäßig Gebrauch - nicht nur einmal jährlich zur Bilanzeröffnung. Dadurch können Sie unternehmerische Krisen früh erkennen und Ihren Betriebsrat bei schwierigen Entscheidungen der Unternehmensleitung kompetent beraten. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie das geht.
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- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Das wirtschaftliche Informationssystem des Unternehmens - Überblick
- Vierteljährliche Erfolgsrechnungen, § 110 BetrVG
- Statistiken über Personal-, Absatz-, Umsatzentwicklung
- Liquiditäts- und Kostenstellenrechnungen
- Organisations- und Rationalisierungspläne
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
- Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung
- Erforderliche Unterlagen; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Hinzuziehung von Sachverständigen - wie geht das?
- Konkreten Informationsbedarf begründen
- Erfassung und Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Monatsdaten im Controlling
- Ursachenanalyse bei negativen Plan-Ist-Abweichungen im Berichtswesen/in Managementreports
- Aktuelle Fehlentwicklungen früh erkennen
- Handlungsstrategien des Wirtschaftsausschusses und des Betriebsrats entwickeln
- Kurzfristige Erfolgsrechnung; Betriebsergebnisrechnung
- Produktivitäts- und Auslastungsrechnungen
- Deckungsbeitragsrechnung
- Ständige Information über betriebliche Planungen und Auswirkungen auf die Personalplanung/Beschäftigungssituation
Wichtige
Hinweise
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Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. "Alle Mitglieder, nicht nur die Mitglieder des Betriebsrats, müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen" (LAG Hamm 13.10.1999 NZA-RR 2000).