Ersatzmitglieder Teil 2

Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen zur effektiven Mitbestimmung

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(75 Bewertungen)

Details

Als Ersatzmitglied stehen Sie auf Abruf bereit, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied aus dem Gremium ausscheidet oder zeitweilig verhindert ist. In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Beteiligungsrechte kennen und erfahren einfach, anschaulich und praxisnah erklärt, wie Sie die unterschiedlichen Mitbestimmungsrechte optimal nutzen.

Kostenlos
für Sie

  • Effektive Interessenvertretung
  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Wo liegt der Unterschied?
  • Abgrenzung: kollektives Arbeitsrecht und individuelles Arbeitsrecht
  • Umgang mit Gesetzen, Kommentaren und Rechtsprechung
  • Ihr Mitspracherecht beim Bewerbungsverfahren
  • Vorläufige Durchführung von Maßnahmen und Anspruch auf Rückgängigmachung
  • Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten
  • Verteilung, Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
  • Gerechte Urlaubsregelungen
  • Technische Überwachung im Betrieb - ist das überhaupt zulässig?
  • Zentrales Thema: Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
  • Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Mit dem Wirtschaftsausschuss effektiv zusammenarbeiten
  • Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
  • Formelle Voraussetzungen: Formvorschriften und Kündbarkeit
  • Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeiten wahrnehmen (vg. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).

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Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen zur effektiven Mitbestimmung

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als Ersatzmitglied stehen Sie auf Abruf bereit, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied aus dem Gremium ausscheidet oder zeitweilig verhindert ist. In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Beteiligungsrechte kennen und erfahren einfach, anschaulich und praxisnah erklärt, wie Sie die unterschiedlichen Mitbestimmungsrechte optimal nutzen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Effektive Interessenvertretung
  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Aufbau von Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht
  • Wo liegt der Unterschied?
  • Abgrenzung: kollektives Arbeitsrecht und individuelles Arbeitsrecht
  • Umgang mit Gesetzen, Kommentaren und Rechtsprechung
Ihre Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
  • Ihr Mitspracherecht beim Bewerbungsverfahren
  • Vorläufige Durchführung von Maßnahmen und Anspruch auf Rückgängigmachung
  • Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten
Im Mittelpunkt: Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten
  • Verteilung, Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
  • Gerechte Urlaubsregelungen
  • Technische Überwachung im Betrieb - ist das überhaupt zulässig?
  • Zentrales Thema: Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
  • Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
Überblick: Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Mit dem Wirtschaftsausschuss effektiv zusammenarbeiten
Kernstück der Mitbestimmung: Betriebsvereinbarungen
  • Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
  • Formelle Voraussetzungen: Formvorschriften und Kündbarkeit
So setzen Sie Ihre Rechte durch
  • Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
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Schulungsanspruch

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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeiten wahrnehmen (vg. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).