Webinar: Hinweisgeberschutzgesetz

Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen

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Seit 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten Meldestellen einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt Entsprechendes seit dem 17. Dezember 2023. Erfahren Sie in diesem Webinar, welche Mitbestimmungsrechte bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.

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Seminarinhalt

  • Kollegen in der Zwickmühle: zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
  • Wissen, für welche Betriebe ab wann ein Hinweisgeberschutzsystem gesetzlich vorgeschrieben ist
  • Gesetzliche Vorgaben und betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsspielräume kennen
  • Über zwingende Abläufe bei internen und externen Meldestellen Bescheid wissen
  • Konsequenzen bei Nichtumsetzung oder Repressalien kennen
  • BR, GBR oder KBR: Wer ist für die Ausgestaltung des Hinweisgeberschutzes zuständig?
  • Information des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG frühzeitig einfordern
  • Bei der Besetzung der Meldestelle nach § 99 BetrVG vorausschauend mitbestimmen
  • Ordnungsverhalten im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der "Meldekanäle" nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung zum effektiven Hinweisgeberschutz nutzen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte in Unternehmen ab 50 Beschäftigten, die sich über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.

Ihr
Seminarablauf

Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.

In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.

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Die Teilnahme an diesem Webinar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Seit 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten Meldestellen einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt Entsprechendes seit dem 17. Dezember 2023. Erfahren Sie in diesem Webinar, welche Mitbestimmungsrechte bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Praktische Tasche

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Seminarinhalt

Modul 1: Die Pflicht zur Errichtung eines betrieblichen Meldesystems
  • Kollegen in der Zwickmühle: zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
  • Wissen, für welche Betriebe ab wann ein Hinweisgeberschutzsystem gesetzlich vorgeschrieben ist
  • Gesetzliche Vorgaben und betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsspielräume kennen
  • Über zwingende Abläufe bei internen und externen Meldestellen Bescheid wissen
  • Konsequenzen bei Nichtumsetzung oder Repressalien kennen
Modul 2: Hinweisgeberschutz sinnvoll ausgestalten
  • BR, GBR oder KBR: Wer ist für die Ausgestaltung des Hinweisgeberschutzes zuständig?
  • Information des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG frühzeitig einfordern
  • Bei der Besetzung der Meldestelle nach § 99 BetrVG vorausschauend mitbestimmen
  • Ordnungsverhalten im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der "Meldekanäle" nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung zum effektiven Hinweisgeberschutz nutzen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte in Unternehmen ab 50 Beschäftigten, die sich über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.

Ihr
Seminarablauf

Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.

In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.

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Die Teilnahme an diesem Webinar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.