Inhouse: Tarifvertrag Zukunft und Beschäftigungssicherung

Speziell für Betriebsräte der Energiebranche

Durch die geplante Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.ON dürften langfristig bis zu 5.000 Stellen entfallen. Der nunmehr verhandelte und bis jedenfalls 2024 gültige "Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung von personellen Veränderungen, Anpassungsmaßnahmen sowie zur nachhaltigen Personalentwicklung im Zusammenhang mit der Bildung der neuen E.ON" (TV ZuB) soll Sicherheit geben, dass der erforderliche Stellenabbau auch sozial-verträglich erfolgen wird. Wurden diese Ziele mit dem TV ZuB tatsächlich erreicht? Was bedeutet das geschlossene Tarifwerk für den einzelnen Mitarbeiter? Informieren Sie sich als Betriebsrat frühzeitig über Fakten, Chancen und Risiken, um auf drängende Fragen Ihrer Kolleginnen und Kollegen vorbereitet zu sein.

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Seminarinhalt

  • Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft: Wer sind eigentlich die Vertragsparteien?
  • Normative Wirkung des Tarifvertrages: Wann gilt das Günstigkeitsprinzip?
  • Verhältnis des Haustarifvertrags zu Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen
  • Laufzeit und Beendigung des TV ZuB
  • Ist in Tarifverträgen alles regelbar oder gibt es Grenzen der Gestaltungsfreiheit?
  • Persönlicher, zeitlicher und räumlicher Anwendungsbereich
  • Maßnahmen zur Förderung eines freiwilligen Ausscheidens: Gibt es Abfindungszahlungen für freiwillig ausscheidende Beschäftigte?
  • Gibt es Vorruhestandsregelungen und werden hierdurch bestehende Altersteilzeitbestimmungen verdrängt?
  • Wechsel in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mit einer Verweildauer von bis zu 40 Monaten: Wo liegt der Vorteil für den Mitarbeiter?
  • Die Transfergesellschaft als doppelter Boden
  • Von Arbeit in Arbeit: Der konzerninterne Stellenmarkt
  • Informationsrechte sinnvoll nutzen
  • Wichtige Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten ausüben
  • Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Alles ausgehandelt?
  • Ist trotz TV ZuB mit betriebsbedingten Kündigungen zu rechnen?
  • Ist mit einer Harmonisierung der Tarifwerke von E.ON/RWE/Innogy und deren Beteiligungsgesellschaften zu rechnen?
  • Was versteht man unter Überleitungstarifverträgen und wozu dienen diese?
  • Ist in absehbarer Zeit mit flankierenden Tarifverträgen zu rechnen?

Ihr
Seminarablauf

Der genaue Ablauf kann individuell vereinbart werden.

Gerne passen wir auch die hier angegebenen Inhalte an Ihre Wunschvorstellungen an.

Lassen Sie sich von unserem Inhouse-Team beraten! (Telefon: 08158 99720)

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Speziell für Betriebsräte der Energiebranche

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
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Durch die geplante Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.ON dürften langfristig bis zu 5.000 Stellen entfallen. Der nunmehr verhandelte und bis jedenfalls 2024 gültige "Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung von personellen Veränderungen, Anpassungsmaßnahmen sowie zur nachhaltigen Personalentwicklung im Zusammenhang mit der Bildung der neuen E.ON" (TV ZuB) soll Sicherheit geben, dass der erforderliche Stellenabbau auch sozial-verträglich erfolgen wird. Wurden diese Ziele mit dem TV ZuB tatsächlich erreicht? Was bedeutet das geschlossene Tarifwerk für den einzelnen Mitarbeiter? Informieren Sie sich als Betriebsrat frühzeitig über Fakten, Chancen und Risiken, um auf drängende Fragen Ihrer Kolleginnen und Kollegen vorbereitet zu sein.

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Starter-Set

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Seminarinhalt

Rechtliche Grundlagen des TV ZuB
  • Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft: Wer sind eigentlich die Vertragsparteien?
  • Normative Wirkung des Tarifvertrages: Wann gilt das Günstigkeitsprinzip?
  • Verhältnis des Haustarifvertrags zu Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen
  • Laufzeit und Beendigung des TV ZuB
  • Ist in Tarifverträgen alles regelbar oder gibt es Grenzen der Gestaltungsfreiheit?
Inhalte des TV ZuB
  • Persönlicher, zeitlicher und räumlicher Anwendungsbereich
  • Maßnahmen zur Förderung eines freiwilligen Ausscheidens: Gibt es Abfindungszahlungen für freiwillig ausscheidende Beschäftigte?
  • Gibt es Vorruhestandsregelungen und werden hierdurch bestehende Altersteilzeitbestimmungen verdrängt?
  • Wechsel in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mit einer Verweildauer von bis zu 40 Monaten: Wo liegt der Vorteil für den Mitarbeiter?
  • Die Transfergesellschaft als doppelter Boden
  • Von Arbeit in Arbeit: Der konzerninterne Stellenmarkt
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von BR, GBR und KBR
  • Informationsrechte sinnvoll nutzen
  • Wichtige Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten ausüben
  • Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Alles ausgehandelt?
Ausblick und Diskussion
  • Ist trotz TV ZuB mit betriebsbedingten Kündigungen zu rechnen?
  • Ist mit einer Harmonisierung der Tarifwerke von E.ON/RWE/Innogy und deren Beteiligungsgesellschaften zu rechnen?
  • Was versteht man unter Überleitungstarifverträgen und wozu dienen diese?
  • Ist in absehbarer Zeit mit flankierenden Tarifverträgen zu rechnen?

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Seminarablauf

Der genaue Ablauf kann individuell vereinbart werden.

Gerne passen wir auch die hier angegebenen Inhalte an Ihre Wunschvorstellungen an.

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