Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen

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Details

Als SBV vertreten Sie die Interessen von (schwer-)behinderten Kollegen im Betrieb und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wie setzen Sie Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen durch? Und wann greift der besondere Kündigungsschutz? Im zweiten Teil der Seminarreihe stehen die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften von (schwer-)behinderten Menschen im Mittelpunkt.

Kostenlos
für Sie

  • Schwerbehindertenarbeitsrecht
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
  • Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
  • Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
  • Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
  • Bei Behörden und vor Gericht
  • Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
  • Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
  • Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
  • Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
  • Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
  • Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
  • Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
  • Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
  • Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
  • Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 sind erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als SBV vertreten Sie die Interessen von (schwer-)behinderten Kollegen im Betrieb und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wie setzen Sie Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen durch? Und wann greift der besondere Kündigungsschutz? Im zweiten Teil der Seminarreihe stehen die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften von (schwer-)behinderten Menschen im Mittelpunkt.

Kostenloses
Starter-Set

  • Schwerbehindertenarbeitsrecht
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Besondere Rechte (schwer-)behinderter Menschen im Arbeitsrecht kennen
  • Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
  • Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
Unterstützung (schwer-)behinderter Kollegen durch die SBV
  • Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
  • Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
  • Bei Behörden und vor Gericht
Rechte und Aufgaben der SBV bei personellen Angelegenheiten
  • Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
  • Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
  • Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
  • Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
Rechte der SBV gegenüber dem Betriebsrat
  • Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
  • Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
  • Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
  • Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
  • Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Sozial- und Schwerbehindertenrecht
  • Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
  • Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht
Durchsetzung von Rechten der Schwerbehindertenvertretung

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR221) sind erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
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Holiday Inn Hamburg - City Nord - Hamburg, Sauerland Stern Hotel - Willingen, ATLANTIC Hotel - Wilhelmshaven, Maritim Hotel - Würzburg, INNSIDE by Melia Düsseldorf Derendorf - Düsseldorf, NH Hotel Berlin Alexanderplatz - Berlin, NH Hotel Horner Rennbahn - Hamburg, Maternushaus - Köln, Mercure Hotel An den Salinen - Bad Dürkheim, Mercure Hotel Oldenburger Allee - Hannover

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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.