SBV spezial: Was bedeutet Digitalisierung f. Menschen mit Behinderung?

Als SBV bestens vorbereitet in die Zukunft!

Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird zunehmend bemerkbar. Für Menschen mit Behinderung ist die Digitalisierung hierbei oft Chance und Herausforderung zugleich. Wie wird zukünftig die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter aussehen? Führt dies zu einer Arbeitserleichterung oder besteht die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten? Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick.

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  • Was steckt dahinter?
  • Immer wichtiger: Mit Datenschutz und Compliance rechtssicher umgehen
  • Künstliche Intelligenz, Robotik und 3D-Druck - womit haben wir zukünftig zu rechnen?
  • Neue Technologien als Risiko und Chance richtig bewerten
  • Sicherung des individuellen Arbeitsplatzes im Fokus behalten
  • Telearbeit - Was sind Vor- und Nachteile?
  • Qualifizierungsmöglichkeiten durch Weiterbildung nutzen
  • Was gilt beim Arbeits- und Gesundheitsschutz?
  • Stichwort Inklusion: Digitalisierung effektiv nutzen
  • Rechtliche Grundlagen kennen
  • Ziele und Strategie festlegen
  • Besser zusammenarbeiten: die Rolle des Betriebsrats richtig interpretieren
  • Beteiligung der betroffenen Beschäftigten sicherstellen
  • Als SBV effektiv mitbestimmen und mitgestalten

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

SBV spezial: Was bedeutet Digitalisierung f. Menschen mit Behinderung?

Als SBV bestens vorbereitet in die Zukunft!

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird zunehmend bemerkbar. Für Menschen mit Behinderung ist die Digitalisierung hierbei oft Chance und Herausforderung zugleich. Wie wird zukünftig die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter aussehen? Führt dies zu einer Arbeitserleichterung oder besteht die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten? Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick.

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Automatisierung, Industrialisierung, Digitalisierung
  • Was steckt dahinter?
  • Immer wichtiger: Mit Datenschutz und Compliance rechtssicher umgehen
  • Künstliche Intelligenz, Robotik und 3D-Druck - womit haben wir zukünftig zu rechnen?
  • Neue Technologien als Risiko und Chance richtig bewerten
Handlungsfelder für die SBV bei der Digitalisierung
  • Sicherung des individuellen Arbeitsplatzes im Fokus behalten
  • Telearbeit - Was sind Vor- und Nachteile?
  • Qualifizierungsmöglichkeiten durch Weiterbildung nutzen
  • Was gilt beim Arbeits- und Gesundheitsschutz?
  • Stichwort Inklusion: Digitalisierung effektiv nutzen
Gestaltungsmöglichkeiten für eine behindertengerechte digitale Arbeitsplatzgestaltung
  • Rechtliche Grundlagen kennen
  • Ziele und Strategie festlegen
  • Besser zusammenarbeiten: die Rolle des Betriebsrats richtig interpretieren
  • Beteiligung der betroffenen Beschäftigten sicherstellen
  • Als SBV effektiv mitbestimmen und mitgestalten

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Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.