SBV-Schreiben gekonnt formuliert
Praxis-Tipps für rechtssichere Korrespondenz
Ob Anträge, Stellungnahmen oder Anliegen: In unserem Seminar lernen Sie, wie Sie SBV-Belange klar auf den Punkt bringen. Sie erhalten zudem rechtssichere und überzeugende Musterschreiben sowie hilfreiche Vorlagen, die Sie für Ihre tägliche SBV-Arbeit nutzen können. So können Sie in Zukunft SBV-Schreiben kompetent und schnell formulieren.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche

Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
SBV-Schreiben gekonnt formuliert
Praxis-Tipps für rechtssichere Korrespondenz
Ob Anträge, Stellungnahmen oder Anliegen: In unserem Seminar lernen Sie, wie Sie SBV-Belange klar auf den Punkt bringen. Sie erhalten zudem rechtssichere und überzeugende Musterschreiben sowie hilfreiche Vorlagen, die Sie für Ihre tägliche SBV-Arbeit nutzen können. So können Sie in Zukunft SBV-Schreiben kompetent und schnell formulieren.
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- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Rechtsanwalt oder Sachverständigen korrekt hinzuziehen
- Anträge und Korrespondenz zur SBV-Schulungsteilnahme
- Ausstattung des SBV-Büros beantragen
- Beantragung von Arbeitsbefreiung und Entgeltfortzahlung für SBV-Tätigkeit
- Mitteilung zum Einsatz von Stellvertretern
- Freistellung der SBV beanspruchen
- SBV-Beteiligung bei Einstellungen sicherstellen
- Stichhaltige Stellungnahme bei Kündigung oder Versetzung
- Entscheidungen korrekt aussetzen
- Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
- Anhörungs- und Unterrichtungsrechte geltend machen
- Widersprüche korrekt formulieren
- Missachtung von SBV-Rechten unterbinden
- Anträge auf Kostenübernahme von Behörden erstellen
- Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz geltend machen
- Rechtssicheres Ablehnen von Mehrarbeit
- Formulieren von SBV-Stellungnahmen zu Gleichstellungsanträgen
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Schulungsanspruch
Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.