Rechtsprechung - Update für Betriebsratsvorsitzende
Mit aktuellem Wissen im Gremium punkten
Sie wollen Ihre Rechtskenntnisse schnell auf den neuesten Stand bringen? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Seminar informieren unsere Referenten Sie kompakt über aktuelle Änderungen, die für Ihre Aufgaben als BRV, Stellvertreter oder freigestelltes Betriebsratsmitglied wichtig sind. Zudem erfahren Sie, wie Sie aktuelle rechtliche Änderungen zum Vorteil für Ihre Kollegen nutzen können.
Ihr
Seminarinhalt
- Digitalisierung der Betriebsratsarbeit
- Verteilung der Zuständigkeiten zwischen BR und Betriebsausschuss
- Ruhezeiten von Mitgliedern des Betriebsrats
- Raucherpausen und betriebliche Übung
- Diskriminierung im Sozialplan
- Aktuelle Entscheidungen zu Teilzeit und Befristung; Brückenteilzeit
- Mindestlohn und Sonderzahlungen
- Aktuelles zur Arbeitsunfähigkeit
- Neues zu Verdachtskündigungen und Abmahnungen
- Amtspflichtverletzungen und Haftung des Betriebsrats
- Tagesordnung und Beschlussfassung - neue Anforderungen
- Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats
- Neues zur Betriebsratsanhörung bei Kündigungen
- Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Bekämpfung von Schein-Werkverträgen
- Beschäftigung von Flüchtlingen
- Rentenpaket und Flexi-Rente
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Diese Stellung verlangt von dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und freigestellten Betriebsratsmitgliedern spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung dieses Amts.
Ihr
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Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 1
Praxisnahes Rechtswissen und organisatorische Grundlagen
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 2
Die Zusammenarbeit mit wichtigen (Betriebs-)Partnern optimieren
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 3
Im BR für ein starkes Teamgefühl sorgen und gemeinsam Ziele festlegen
Informationen zum
Schulungsanspruch
Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.